Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 27.01.2023 - 18 BV 8/22 |
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 27.01.2023 - 18 BV 8/22
- LAG Hamburg, 11.04.2023 - 7 Ta 7/23
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 11.04.2023 - 7 Ta 7/23
Festsetzung des Gegenstandswertes - Kosten einer Betriebsratsschulung
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. Januar 2023 - 18 BV 8/22 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:.Das Verfahren endete infolge Vergleichs vor dem Arbeitsgericht Hamburg vom 14. November 2022 - 18 BV 8/22 -, wonach sich die Arbeitgeberin verpflichtete, die Kosten für bis zu vier Betriebsratsmitglieder (ggfs. inklusive Ersatzmitgliedern) für die Schulungen BR I - Einführung und Überblick, BR II - Personelle Angelegenheiten, BR III - Soziale Angelegenheiten, in der Zeit vom 14. bis 16. Februar 2023 (BR I), vom 14. März bis 16. März 2023 (BR II) sowie vom 11. bis 13. April 2023 (BR III) zu tragen und wonach die Beteiligten sich einig sind, dass die an den genannten Schulungen teilnehmenden (Ersatz- ) Betriebsratsmitglieder für diese Zeiten der Veranstaltung nach § 37 Abs. 2 und 6 BetrVG freigestellt werden.
Mit Beschluss vom 27. Januar 2023 - 18 BV 8/22 - hat das Arbeitsgericht den Gegenstandswert für das Verfahren auf 10.450,00 ? festgesetzt und dabei in der Begründung ua. ausgeführt, der Gegenstandswert sei nicht nach Maßgabe des durchschnittlichen Lohnausfalls zu bewerten.
Das Arbeitsgericht hat durch Beschluss vom 2. März 2023 - 18 BV 8/22 - der Beschwerde nicht abgeholfen und ausgeführt, es sei nicht in erster Linie um eine vermögensrechtliche Streitigkeit gegangen.