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   ArbG Hamburg, 27.09.2021 - 1 Ca 64/21   

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https://dejure.org/2021,68693
ArbG Hamburg, 27.09.2021 - 1 Ca 64/21 (https://dejure.org/2021,68693)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 27.09.2021 - 1 Ca 64/21 (https://dejure.org/2021,68693)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 27. September 2021 - 1 Ca 64/21 (https://dejure.org/2021,68693)
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  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11

    Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.09.2021 - 1 Ca 64/21
    Ebenso wie eine dem Interessenausgleich beigefügte Namensliste, muss auch jede andere Anlage mit dem Interessenausgleich eine einheitliche Urkunde bilden, die insgesamt dem Schriftformerfordernis der §§ 125, 126 BGB genügt (vgl. BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 -, juris, Rn. 20).

    Das ist der Fall, wenn der Interessenausgleich selbst unterschrieben ist, in ihm auf die Anlage ausdrücklich Bezug genommen wird und Interessenausgleich und Anlage schon bei dessen Unterzeichnung mit einer Heftmaschine körperlich derart miteinander verbunden waren, dass eine Lösung nur durch Gewaltanwendung (Lösen der Heftklammer) möglich war (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 -, juris, Rn. 20).

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00

    Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.09.2021 - 1 Ca 64/21
    Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen nur dann tariflichen Ausschlussfristen, wenn sich dies eindeutig und unmissverständlich aus der tarifvertraglichen Regelung ergibt; eine Auslegung, wonach eine allgemein gefasste Ausschlussfristenregelung auch Versorgungsansprüche oder Versorgungsverschaffungsansprüche erfasst, kommt nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - juris, Rz. 29; BAG vom 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - juris, Rz. 19; BAG, Urteil vom 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 -, juris, Rn. 40; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 Sa 429/13 -, Rn. 41 - 43, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 29. September 2010 - 3 Sa 1073/10 -, Rn. 183 - 184, juris).
  • LAG Köln, 11.12.2013 - 5 Sa 429/13

    Anspruch auf Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.09.2021 - 1 Ca 64/21
    Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen nur dann tariflichen Ausschlussfristen, wenn sich dies eindeutig und unmissverständlich aus der tarifvertraglichen Regelung ergibt; eine Auslegung, wonach eine allgemein gefasste Ausschlussfristenregelung auch Versorgungsansprüche oder Versorgungsverschaffungsansprüche erfasst, kommt nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - juris, Rz. 29; BAG vom 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - juris, Rz. 19; BAG, Urteil vom 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 -, juris, Rn. 40; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 Sa 429/13 -, Rn. 41 - 43, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 29. September 2010 - 3 Sa 1073/10 -, Rn. 183 - 184, juris).
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.09.2021 - 1 Ca 64/21
    Dabei kommt den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (BAG, Urteil vom 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 -, Juris, Rn. 37).
  • LAG Hamm, 29.09.2010 - 3 Sa 1073/10

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Höhe von Leistungen der betrieblichen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.09.2021 - 1 Ca 64/21
    Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen nur dann tariflichen Ausschlussfristen, wenn sich dies eindeutig und unmissverständlich aus der tarifvertraglichen Regelung ergibt; eine Auslegung, wonach eine allgemein gefasste Ausschlussfristenregelung auch Versorgungsansprüche oder Versorgungsverschaffungsansprüche erfasst, kommt nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - juris, Rz. 29; BAG vom 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - juris, Rz. 19; BAG, Urteil vom 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 -, juris, Rn. 40; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 Sa 429/13 -, Rn. 41 - 43, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 29. September 2010 - 3 Sa 1073/10 -, Rn. 183 - 184, juris).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.09.2021 - 1 Ca 64/21
    Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen nur dann tariflichen Ausschlussfristen, wenn sich dies eindeutig und unmissverständlich aus der tarifvertraglichen Regelung ergibt; eine Auslegung, wonach eine allgemein gefasste Ausschlussfristenregelung auch Versorgungsansprüche oder Versorgungsverschaffungsansprüche erfasst, kommt nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - juris, Rz. 29; BAG vom 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - juris, Rz. 19; BAG, Urteil vom 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 -, juris, Rn. 40; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 Sa 429/13 -, Rn. 41 - 43, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 29. September 2010 - 3 Sa 1073/10 -, Rn. 183 - 184, juris).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 AZR 40/06

    Anrechnung einer tarifvertraglichen Abfindung auf Sozialplanabfindung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.09.2021 - 1 Ca 64/21
    Bei einem Interessenausgleich handelt es sich nicht um eine Betriebsvereinbarung, sondern um eine kollektive Vereinbarung besonderer Art, die grundsätzlich keine normative Wirkung für die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer entfaltet (vgl. BAG, Urteil vom 14. November 2006 - 1 AZR 40/06 -, juris, Rn. 16).
  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88

    Ruhegeld und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 27.09.2021 - 1 Ca 64/21
    Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unterliegen nur dann tariflichen Ausschlussfristen, wenn sich dies eindeutig und unmissverständlich aus der tarifvertraglichen Regelung ergibt; eine Auslegung, wonach eine allgemein gefasste Ausschlussfristenregelung auch Versorgungsansprüche oder Versorgungsverschaffungsansprüche erfasst, kommt nur ausnahmsweise in Betracht (vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - juris, Rz. 29; BAG vom 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - juris, Rz. 19; BAG, Urteil vom 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 -, juris, Rn. 40; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 Sa 429/13 -, Rn. 41 - 43, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 29. September 2010 - 3 Sa 1073/10 -, Rn. 183 - 184, juris).
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