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   ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 192/16   

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https://dejure.org/2017,55811
ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 192/16 (https://dejure.org/2017,55811)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 29.03.2017 - 8 Ca 192/16 (https://dejure.org/2017,55811)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 29. März 2017 - 8 Ca 192/16 (https://dejure.org/2017,55811)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 16 BetrAVG, § 17 BetrAVG, TVG
    Betriebliche Altersvorsorge - Versorgungsordnung VO 85 - Änderung der Anpassungshöhe durch Vorstandsbeschluss

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 192/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (statt vieler: BAG vom 22. April 2010, 6 AZR 962/08, Rn. 17 m.w.N., zit. nach juris).
  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 141/14

    Waisenrente - Änderung einer Ermessensentscheidung - Nachranggrundsatz

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 192/16
    Welche Umstände dies im Einzelnen sind, hängt auch von der Art der Leistungsbestimmung ab, die der Berechtigte zu treffen hat (BAG, Urteil vom 08. Dezember 2015 - 3 AZR 141/14 -, Rn. 29, juris).
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 192/16
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde (vgl. BAG, 19.7.2016, 3 AZR 141/15, juris).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 192/16
    Lediglich in ganz besonderen Ausnahmefällen dürfen Gerichte tarifliche Regelungen wegen mangelnder Bestimmtheit und des darauf beruhenden Verstoßes gegen rechtsstaatliche Grundsätze für unwirksam erachten (BAG vom 21. September 2011, 7 ABR 54/10, AP BetrVG 1972 § 3 Nr. 9, Rn. 36).Nach ständiger Rechtsprechung des BAG folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 569/12

    Arbeitszeit - Versetzung - billiges Ermessen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 192/16
    Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen sowie deren Änderung verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit (BAG, Urteil vom 28. August 2013 - 10 AZR 569/12 -, Rn. 40, juris).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 192/16
    Die Schaffung größerer Verteilungsgerechtigkeit ist nach der Rechtsprechung des BAG ein einleuchtender Grund für eine Änderung der Versorgungsregelungen (BAG, Urteil vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 -, BAGE 84, 38-61, Rn. 73).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.03.2017 - 8 Ca 192/16
    Das letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit verlangt grundsätzlich, dass der Normgeber die von ihm erlassenen Regelungen so bestimmt fasst, dass die Rechtsunterworfenen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (vgl. zum "Gebot der Bestimmtheit und Klarheit" - allerdings bei gesetzlichen Grundrechtsbeschränkungen - BVerfGE 120, 378).
  • LAG Hamburg, 24.10.2017 - 4 Sa 67/17

    Betriebsrentenanpassung bei "nicht vertretbarer" Steigerung

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. März 2017 - 8 Ca 192/16 - abgeändert und die Beklagte verurteilt,.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. März 2017 - 8 Ca 192/16 - wird abgeändert und die Beklagte verurteilt,.

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