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   ArbG Hamburg, 31.03.2022 - 4 Ca 248/21   

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https://dejure.org/2022,7561
ArbG Hamburg, 31.03.2022 - 4 Ca 248/21 (https://dejure.org/2022,7561)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 31.03.2022 - 4 Ca 248/21 (https://dejure.org/2022,7561)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 31. März 2022 - 4 Ca 248/21 (https://dejure.org/2022,7561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 Nr 2 ArbGG, Art 9 Abs 3 GG
    Kein Anspruch einer Arbeitnehmervereinigung auf arbeitgeberseitige Veröffentlichung von Informationen im Intranet des Arbeitgebers

  • JurPC

    Kein Anspruch einer Arbeitnehmervereinigung auf arbeitgeberseitige Veröffentlichung von Informationen im Intranet des Arbeitgebers

Kurzfassungen/Presse

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch einer Arbeitnehmervereinigung auf Veröffentlichungen im Intranet des Arbeitgebers

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.03.2022 - 4 Ca 248/21
    bb) Die aus Art. 9 Abs. 3 GG folgende Betätigungsfreiheit der Klägerin umfasst das Recht, Mitglieder zu werben sowie Mitglieder und Nichtmitglieder über Aktivitäten der Klägerin, die der Erreichung des Koalitionszwecks, etwa der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, dienen sollen, zu informieren (vgl. BAG 20.01.2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 38 mwN).

    Die Gewerkschaft ist nicht auf einen Kernbereich unerlässlicher Werbemaßnahmen und damit möglicherweise auf Aktivitäten außerhalb des Rechtsbereichs des Arbeitgebers und Betriebsinhabers beschränkt (BAG 20.01.2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 39 mwN).

    Dieses wird insbesondere im Fall der Störung des Betriebsablaufs oder des Betriebsfriedens berührt (BAG 20.01.2009 - 1 AZR 515/08 - Rn. 40 mwN).

    Die Inanspruchnahme von Eigentum und Betriebsmitteln durch die tarifzuständige Gewerkschaft ist dem Arbeitgeber deshalb vergleichsweise eher zuzumuten als eine solche durch Dritte, mit denen er keinerlei rechtliche Beziehungen unterhält (BAG 20.01.2009 -1 AZR 515/08 - Rn. 41 mwN).

    Auch die Zusendung von E-Mails mit entsprechenden Informationen an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer ist zu dulden (BAG 20.01.2009 - 1 AZR 515/08).

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 280/77

    Duldung gewerkschaftlicher Bekanntmachungen durch betriebsfremde Beauftragte in

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.03.2022 - 4 Ca 248/21
    Die Beklagte muss zwar grundsätzlich dulden, dass die Klägerin auch in ihren Betriebsstätten die von der Klägerin zum Zweck der Mitglieder- und Beschäftigteninformation erstellten, beschäftigtenbezogenen und X-bezogenen Informationen veröffentlicht, insbesondere die Anbringung entsprechenden Schriftguts an den Bekanntmachungstafeln im Betrieb (vgl. BAG 30.08.1983 - 1 AZR 121/81; 14.02.1978 - 1 AZR 280/77).
  • BAG, 30.08.1983 - 1 AZR 121/81

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.03.2022 - 4 Ca 248/21
    Die Beklagte muss zwar grundsätzlich dulden, dass die Klägerin auch in ihren Betriebsstätten die von der Klägerin zum Zweck der Mitglieder- und Beschäftigteninformation erstellten, beschäftigtenbezogenen und X-bezogenen Informationen veröffentlicht, insbesondere die Anbringung entsprechenden Schriftguts an den Bekanntmachungstafeln im Betrieb (vgl. BAG 30.08.1983 - 1 AZR 121/81; 14.02.1978 - 1 AZR 280/77).
  • BAG, 22.06.2021 - 1 ABR 28/20

    Keine Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V.

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.03.2022 - 4 Ca 248/21
    Die Klägerin ist eine Arbeitnehmervereinigung, die nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 (1 ABR 28/20) mangels hinreichender Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler seit dem 21.04.2015 nicht mehr tariffähig ist.
  • BAG, 29.10.2001 - 5 AZB 44/00

    Rechtsweg; Ehrenrührige Äußerungen eines Gewerkschaftssekretärs gegenüber

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.03.2022 - 4 Ca 248/21
    Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG will alle Rechtsstreitigkeiten über die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit einer Teilnahme der Koalitionen am Arbeitskampf und ihrer Betätigung im Arbeitsleben erfassen (BAG 29.10.2001 - 5 AZB 44/00 - Rn. 8 bei juris mwN).
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.03.2022 - 4 Ca 248/21
    aa) Die Klägerin fällt auch als nicht mehr tariffähige Arbeitnehmervereinigung in den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG (vgl. BAG 22.05.2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 19 mwN).
  • ArbG Nürnberg, 27.06.2022 - 10 Ca 2442/22

    Gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb, Streitwertfestsetzung, Zuständigkeit des

    Eine solche Verpflichtung, die über die Duldung hinausgeht, wurde bislang von den Instanzgerichten, soweit ersichtlich, nicht anerkannt (vgl. ArbG Hamburg, Urteil vom 31.03.2022 - 4 Ca 248/21; ArbG Bonn, Urteil vom 11.05.2022 - 2 Ca 93/22).
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