Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 31.08.2017 - 29 Ca 39/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,59669
ArbG Hamburg, 31.08.2017 - 29 Ca 39/17 (https://dejure.org/2017,59669)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 31.08.2017 - 29 Ca 39/17 (https://dejure.org/2017,59669)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 31. August 2017 - 29 Ca 39/17 (https://dejure.org/2017,59669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,59669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 611a BGB, § 7 Abs 4 BUrlG
    Urlaubsabgeltung - Erledigung im Rahmen eines Vergleichs - Verfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 26.07.2010 - 5 Sa 473/10

    Verfallfrist bei vergleichsweiser Verpflichtung zur Abrechnung von

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.08.2017 - 29 Ca 39/17
    Ein Urlaubsabgeltungsanspruch verfällt nicht wegen Nichteinhaltung einer Ausschlussfrist, wenn der Arbeitgeber sich in einem Vergleich verpflichtet hat, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen und sich ergebende Nettobeträge an den Arbeitnehmer zu zahlen (ebenso LAG Köln 26.07.2010 - 5 Sa 473/10 - Rn. 29; aA BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 24 bis 26).(Rn.24).

    Darin lag zugleich ein Verzicht darauf, von dem Kläger zuvor zu verlangen, den Anspruch beziffert schriftlich geltend zu machen (vgl. LAG Köln vom 26.07.2010 - 5 Sa 473/10, Rn. 29 bei juris).

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.08.2017 - 29 Ca 39/17
    Ein Urlaubsabgeltungsanspruch wird nicht von einer allgemeinen Erledigungsklausel im Rahmen eines Vergleichs erfasst, wenn im Vergleich die Verpflichtung des Arbeitgebers geregelt ist, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen und sich ergebende Nettobeträge an den Arbeitnehmer zu zahlen (ebenso BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 14 bis 18).(Rn.24).

    Ein Urlaubsabgeltungsanspruch verfällt nicht wegen Nichteinhaltung einer Ausschlussfrist, wenn der Arbeitgeber sich in einem Vergleich verpflichtet hat, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen und sich ergebende Nettobeträge an den Arbeitnehmer zu zahlen (ebenso LAG Köln 26.07.2010 - 5 Sa 473/10 - Rn. 29; aA BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 24 bis 26).(Rn.24).

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10
    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.08.2017 - 29 Ca 39/17
    Zwar unterfällt ein Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Geldanspruch einer wirksam vereinbarten Ausschlussfrist (BAG vom 21.02.2012 - 9 AZR 486/10, zitiert nach juris).
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. August 2017 - 29 Ca 39/17 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17

    Vertragliche Ausschlussfrist - Vereinbarkeit mit § 3 S. 1 MiLoG und mit § 307

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. August 2017 - 29 Ca 39/17 - abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. August 2017 mit dem Az: 29 Ca 39/17 abzuändern und die Klage abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht