Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 31.08.2017 - 29 Ca 39/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
§ 611a BGB, § 7 Abs 4 BUrlG
Urlaubsabgeltung - Erledigung im Rahmen eines Vergleichs - Verfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 16.08.2017 - 29 Ca 39/17
- ArbG Hamburg, 31.08.2017 - 29 Ca 39/17
- LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
- BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Köln, 26.07.2010 - 5 Sa 473/10
Verfallfrist bei vergleichsweiser Verpflichtung zur Abrechnung von …
Auszug aus ArbG Hamburg, 31.08.2017 - 29 Ca 39/17
Ein Urlaubsabgeltungsanspruch verfällt nicht wegen Nichteinhaltung einer Ausschlussfrist, wenn der Arbeitgeber sich in einem Vergleich verpflichtet hat, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen und sich ergebende Nettobeträge an den Arbeitnehmer zu zahlen (ebenso LAG Köln 26.07.2010 - 5 Sa 473/10 - Rn. 29;… aA BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 24 bis 26).(Rn.24).Darin lag zugleich ein Verzicht darauf, von dem Kläger zuvor zu verlangen, den Anspruch beziffert schriftlich geltend zu machen (vgl. LAG Köln vom 26.07.2010 - 5 Sa 473/10, Rn. 29 bei juris).
- BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen
Auszug aus ArbG Hamburg, 31.08.2017 - 29 Ca 39/17
Ein Urlaubsabgeltungsanspruch wird nicht von einer allgemeinen Erledigungsklausel im Rahmen eines Vergleichs erfasst, wenn im Vergleich die Verpflichtung des Arbeitgebers geregelt ist, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen und sich ergebende Nettobeträge an den Arbeitnehmer zu zahlen (ebenso BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 14 bis 18).(Rn.24).Ein Urlaubsabgeltungsanspruch verfällt nicht wegen Nichteinhaltung einer Ausschlussfrist, wenn der Arbeitgeber sich in einem Vergleich verpflichtet hat, das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abzurechnen und sich ergebende Nettobeträge an den Arbeitnehmer zu zahlen (…ebenso LAG Köln 26.07.2010 - 5 Sa 473/10 - Rn. 29; aA BAG 18.09.2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 24 bis 26).(Rn.24).
- BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10
Auszug aus ArbG Hamburg, 31.08.2017 - 29 Ca 39/17
Zwar unterfällt ein Urlaubsabgeltungsanspruch als reiner Geldanspruch einer wirksam vereinbarten Ausschlussfrist (BAG vom 21.02.2012 - 9 AZR 486/10, zitiert nach juris).
- BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18
Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. August 2017 - 29 Ca 39/17 - wird zurückgewiesen. - LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
Vertragliche Ausschlussfrist - Vereinbarkeit mit § 3 S. 1 MiLoG und mit § 307 …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. August 2017 - 29 Ca 39/17 - abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. August 2017 mit dem Az: 29 Ca 39/17 abzuändern und die Klage abzuweisen.