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ArbG Hameln, 19.06.2014 - 1 Ca 576/13 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hameln, 19.06.2014 - 1 Ca 576/13
- LAG Niedersachsen, 22.01.2015 - 5 Sa 1017/14
- BAG, 12.04.2016 - 2 AZR 125/15
Wird zitiert von ...
- LAG Niedersachsen, 22.01.2015 - 5 Sa 1017/14
Betriebsbedingte Kündigung aufgrund Interessenausgleich mit Teil-Namensliste
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 19.06.2014 - 1 Ca 576/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hameln vom 19.06.2014 zum Aktenzeichen 1 Ca 576/13 das Versäumnisurteil vom 13.03.2014 aufzuheben und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 25.11.2013 nicht am 30.06.2014 geendet hat und die Beklagte zu verurteilen, ihn über den 30.06.2014 hinaus auf der Grundlage des Arbeitsvertrages in Vollzeit als gewerblichen Angestellten weiter zu beschäftigen.