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   ArbG Hameln, 27.10.2008 - 3 Ca 259/08   

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ArbG Hameln, 27.10.2008 - 3 Ca 259/08 (https://dejure.org/2008,69001)
ArbG Hameln, Entscheidung vom 27.10.2008 - 3 Ca 259/08 (https://dejure.org/2008,69001)
ArbG Hameln, Entscheidung vom 27. Oktober 2008 - 3 Ca 259/08 (https://dejure.org/2008,69001)
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  • LAG Niedersachsen, 08.05.2009 - 12 Sa 1882/08

    Eingruppierung als Oberarzt; Unbegründete Eingruppierungsklage eines

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 27.10.2008 - 3 Ca 259/08 E - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 27.10.2008 - 3 Ca 259/08 E -, auf welches vollinhaltlich Bezug genommen wird, abgewiesen und sich darauf gestützt, dass die Schmerzambulanz kein selbständiger Funktions- oder Teilbereich in der Abteilung Anästhesie sei.

    3 Ca 259/08 E ArbG Hameln.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 27.10.2008 - 3 Ca 259/08 E - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 27.10.2008 - 3 Ca 259/08 E -, auf welches vollinhaltlich Bezug genommen wird, abgewiesen und sich darauf gestützt, dass die Schmerzambulanz kein selbständiger Funktions- oder Teilbereich in der Abteilung Anästhesie sei.

    3 Ca 259/08 E ArbG Hameln.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 27.10.2008 - 3 Ca 259/08 E - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 27.10.2008 - 3 Ca 259/08 E -, auf welches vollinhaltlich Bezug genommen wird, abgewiesen und sich darauf gestützt, dass die Schmerzambulanz kein selbständiger Funktions- oder Teilbereich in der Abteilung Anästhesie sei.

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