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   ArbG Hamm, 12.10.2001 - 1 Ca 1657/01   

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https://dejure.org/2001,39371
ArbG Hamm, 12.10.2001 - 1 Ca 1657/01 (https://dejure.org/2001,39371)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 12.10.2001 - 1 Ca 1657/01 (https://dejure.org/2001,39371)
ArbG Hamm, Entscheidung vom 12. Oktober 2001 - 1 Ca 1657/01 (https://dejure.org/2001,39371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Passivlegitimation von Fraktionen, Haftung der Fraktionsmitglieder

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 54 BGB
    Passivlegitimation von Fraktionen, Haftung der Fraktionsmitglieder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung eines Assistenten einer Ratsfraktion nach Verlust des Fraktionsstatus wegen Ausscheidens von Mitgliedern; Haftung der Fraktionsmitglieder für Verbindlichkeiten der Fraktion; Möglichkeit der Einordnung der Fraktion als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG Berlin, 14.10.1998 - 48 Ca 54371/97

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung und eines Auflösungsantrags;

    Auszug aus ArbG Hamm, 12.10.2001 - 1 Ca 1657/01
    Die Kündigungsschutzklage und die Feststellungsklage auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses sind gegen den Arbeitgeber zu richten als Partner des Arbeitsvertrages (vgl. auch Arbeitsgericht Berlin, Urt. v. 14.10.1998 - 48 Ca 5437/97 -, NJW 1999, 2133, 2134).

    Bei Anwendung allgemeiner Regeln sind die Fraktionen im Rahmen der Teilnahme am bürgerlichen Rechtsverkehr als nicht rechtsfähige, nicht wirtschaftliche Vereine anzusehen (so auch ArbG Bonn, Urt. v. 16.09.1987, aa0, S. 511; ArbG Berlin, Urt. v. 31.05.1989 - 37 Ca 67/89 -, NJW 1990, 534; OVG Schleswig, Urt. v. 03.05.1995, aa0, S. 104; ArbG Berlin, Urt. v. 14.10.1998 - 48 Ca 54371/97 -, NJW 1999, 2133, 2134; Friedrich in Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 5 Aufl., § 4 KSchG, Rnr. 93).

  • ArbG Berlin, 31.05.1989 - 37 Ca 67/89

    Frage der Einordnung einer Fraktion als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

    Auszug aus ArbG Hamm, 12.10.2001 - 1 Ca 1657/01
    Bei Anwendung allgemeiner Regeln sind die Fraktionen im Rahmen der Teilnahme am bürgerlichen Rechtsverkehr als nicht rechtsfähige, nicht wirtschaftliche Vereine anzusehen (so auch ArbG Bonn, Urt. v. 16.09.1987, aa0, S. 511; ArbG Berlin, Urt. v. 31.05.1989 - 37 Ca 67/89 -, NJW 1990, 534; OVG Schleswig, Urt. v. 03.05.1995, aa0, S. 104; ArbG Berlin, Urt. v. 14.10.1998 - 48 Ca 54371/97 -, NJW 1999, 2133, 2134; Friedrich in Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 5 Aufl., § 4 KSchG, Rnr. 93).
  • OLG Schleswig, 03.05.1995 - 15 U 16/94
    Auszug aus ArbG Hamm, 12.10.2001 - 1 Ca 1657/01
    Zutreffend hat das OVG Schleswig (Urt. v. 03.05.1995 - 15 U 16/94 -, NVwZ-RR 1996, 103) ausgeführt, die parlamentarische Arbeit würde erheblich beeinträchtigt, wenn über die zivilrechtliche Verwendung der erhaltenen Mittel - hier nach § 56 Abs. 3 Satz 1 GO NW - nur alle Fraktionsmitglieder gemeinschaftlich handelnd verfügen dürften oder außer den Handelnden auch sämtliche Fraktionsmitglieder mit dem Risiko unbeschränkter persönlicher Haftung belastet würden.
  • ArbG Bonn, 16.09.1987 - 4 Ca 1398/87

    "Als Mann in der Geschlechtsehre verletzt" - Musterprozeß zur Quotierung:

    Auszug aus ArbG Hamm, 12.10.2001 - 1 Ca 1657/01
    Als Verfassungsorgane wirken sie an der Gestaltung des parlamentarischen Lebens mit, sind zugleich der "verlängerte Arm" der Parteien, deren Programmatik sie - unter Achtung der Gewissensfreiheit des einzelnen Abgeordneten - zu verwirklichen suchen (vgl. § 47 Abs. 1 Fraktionsgesetz vom 11.03.1994 für die Fraktionen des Bundestages; allg. ArbG Bonn, Urt. vom 16.09.1987 - 4 Ca 1398/87 -, NJW 1988, 510, 511).
  • LAG Hamm, 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01

    Zum Haftungsumfang von Fraktionen im Rat einer Stadt

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 12.10.2001 - 1 Ca 1657/01 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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