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ArbG Hamm, 28.04.2020 - 1 Ca 1664/19 |
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- LAG Düsseldorf, 29.09.2022 - 5 Sa 398/22 Zunächst sei zu berücksichtigen, dass das Bestehen einer uneingeschränkten Abführungspflicht jedenfalls für den Zeitraum des bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnisses aufgrund der präjudiziellen Wirkungen des Urteils des Arbeitsgerichts Essen vom 28.05.2020 - Az.: 1 Ca 1664/19 - auch für den vorliegenden Fall feststehe.
Zwischen den Parteien steht nicht aufgrund präjudizieller Wirkung des Urteils des Arbeitsgerichts Essen vom 28.05.2020 - Az.: 1 Ca 1664/19 - fest, dass der Beklagte zu 2) jedenfalls für den Zeitraum des bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnisses uneingeschränkt zur Abführung der erhaltenen Gläubigerausschussvergütungen verpflichtet ist.
Das Arbeitsgericht Essen hat im Rechtsstreit 1 Ca 1664/19 ausschließlich über die Frage der Wirksamkeit der fristlosen Kündigungen vom 07.10.2019 und 24.10.2019 sowie über die Frage entschieden, ob der Beklagte zu 2) Anspruch auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses hat, ein Zusammenhang mit den hiesigen Streitgegenständen besteht nicht.