Rechtsprechung
ArbG Hanau, 04.05.2011 - 3 Ca 435/10 |
Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 04.05.2011 - 3 Ca 435/10
- LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - freier …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 04. Mai 2011 - 3 Ca 435/10 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Hanau hat mit Urteil vom 4. Mai 2011 - 3 Ca 435/10 - die Kündigungsschutzklage nachträglich zugelassen und dem Kündigungsschutzantrag stattgegeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 4. Mai 2011 - 3 Ca 435/10 - teilweise abzuändern und.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 4. Mai 2011 - 3 Ca 435/10 - ist zulässig.
- LAG Hessen, 13.09.2013 - 12 Ta 393/12
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteten …
Das Arbeitsgericht Hanau stellte mit Urteil vom 04.05.2011 (3 Ca 435/10, später ArbG Offenbach 8 Ca 435/10) die Unwirksamkeit einer gegenüber dem Kläger am 19.11.2010 zum 30.06.2011 ausgesprochenen betriebsbedingten Kündigung fest und verurteilte die Schuldnerin zur Weiterbeschäftigung des Gläubigers.Der Kläger erklärt, dass er auf seine Rechte aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 04.05.2012 sowie aus den Zwangsgeldbeschlüssen des Arbeitsgerichts Hanau vom 29.09.2011, 06.12.2011 und vom 17.02.2012, Az. jeweils 3 Ca 435/10 (jetzt Arbeitsgericht Offenbach 8 Ca 435/10) für die Vergangenheit und die Zukunft verzichtet (Bl. 1027 d.A.).