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ArbG Hanau, 08.07.2009 - 1 Ca 383/08 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 08.07.2009 - 1 Ca 383/08
- LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 22.03.2010 - 17 Sa 1303/09
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages - Wirksamkeit trotz Kündigungsandrohung - …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 08. Juli 2009, Az.: 1 Ca 383/08, abgeändert.Das Arbeitsgericht Hanau hat der Klage durch am 08. Juli 2009 verkündetes Urteil, 1 Ca 383/08, stattgegeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 08. Juli 2009, 1 Ca 383/08, abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 08. Juli 2009, 1 Ca 383/08, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.