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ArbG Hanau, 09.04.2010 - 4 Ca 251/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 09.04.2010 - 4 Ca 251/09
- LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 17.11.2010 - 2 Sa 1035/10
Wirksamkeit einer Befristungsabrede - Doppelbefristung - Sachgrund der Vertretung …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 09. April 2010 - 4 Ca 251/09 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Hanau vom 9. April 2010 - 4 Ca 251/09 - abzuändern und festzustellen, das das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 23. August 2009 hinaus fortbesteht sowie festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des beklagten Landes vom 24. August weder außerordentlich fristlos noch ordentlich zum 31. Dezember 2009 aufgelöst worden ist und das beklagte Land zu verurteilen, sie bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu im Übrigen unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen.