Rechtsprechung
ArbG Hannover, 01.02.2017 - 8 Ga 1/17 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19
Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem …
Das Arbeitsgericht ordnete durch - zwischenzeitlich rechtskräftiges - Urteil vom 1. Februar 2017 (- 8 Ga 1/17 -) wegen "einer Forderung aus Geschäftsanmaßung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung iHv. 9.754.513,21 Euro" nebst Zinsen den dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen des Beklagten an.festzustellen, dass die Widerbeklagte verpflichtet ist, dem Widerkläger einen Schaden zu ersetzen, den dieser durch die Zwangsvollstreckung aus dem Arresturteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 1. Februar 2017 - 8 Ga 1/17 -, nämlich durch die erzwungene Abgabe der Vermögensauskunft gegenüber der Gerichtsvollzieherin Be vom 31. Mai 2017 und die Eintragung der Vermögensauskunft in das Schuldnerverzeichnis des Gemeinsamen Vollstreckungsportals, erlitten hat und noch erleiden wird.
Auf die Widerklage hat das Landesarbeitsgericht festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, dem Beklagten allen Schaden zu ersetzen, den dieser durch die Zwangsvollstreckung aus dem Arresturteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 1. Februar 2017 (- 8 Ga 1/17 - ) erlitten hat und noch erleiden wird.
- LAG Niedersachsen, 27.02.2019 - 2 Sa 244/18
Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Materielle Reichweite einer in …
Auf die Widerklage des Beklagten wird festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, dem Beklagten allen Schaden zu ersetzen, den dieser durch die Zwangsvollstreckung aus dem Arresturteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 1. Februar 2017 - 8 Ga 1/17 -, nämlich durch die erzwungene Abgabe der Vermögensauskunft gegenüber der Gerichtsvollzieherin G. vom 31. Mai 2017 und über die Eintragung der Vermögensauskunft in das Schuldnerverzeichnis des Gemeinsamen Vollstreckungsportals, erlitten hat und noch erleiden wird.festzustellen, dass die Widerbeklagte verpflichtet ist, dem Widerkläger einen Schaden zu ersetzen, den dieser durch die Zwangsvollstreckung aus dem Arrest-Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 1. Februar 2017 - 8 Ga 1/17 -, nämlich durch die erzwungene Abgabe der Vermögensauskunft gegenüber der Gerichtsvollzieherin B. vom 31. Mai 2017 und die Eintragung der Vermögensauskunft in das Schuldnerverzeichnis des Gemeinsamen Vollstreckungsportals, erlitten hat und noch erleiden wird.
auf die Widerklage hin festzustellen, dass die Widerbeklagte (Klägerin) verpflichtet ist, dem Widerkläger (Beklagten) allen Schaden zu ersetzen, den dieser durch die Zwangsvollstreckung aus dem Arresturteil des Arbeitsgerichtes Hannover vom 1. Februar 2017 - 8 Ga 1/17 -, nämlich durch die erzwungene Abgabe der Vermögensauskunft gegenüber der Gerichtsvollzieherin Behring vom 31. Mai 2017 und über die Eintragung der Vermögensauskunft in das Schuldnerverzeichnis des Gemeinsamen Vollstreckungsportals, erlitten hat und noch erleiden wird.