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ArbG Hannover, 07.10.2015 - 13 BV 5/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 07.10.2015 - 13 BV 5/15
- LAG Niedersachsen, 11.01.2017 - 13 TaBV 109/15
Wird zitiert von ...
- LAG Niedersachsen, 11.01.2017 - 13 TaBV 109/15
Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats bei Bildschirmarbeit
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 07.10.2015 (13 BV 5/15) teilweise abgeändert:.Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 07.10.2015 (13 BV 5/15) wird zurückgewiesen.
unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hannover vom 07.10.2015 (13 BV 5/15) festzustellen, dass der Teilspruch "Gestaltung der Arbeitsplätze" der Einigungsstelle Gesundheitsschutz vom 19.12.2014 insgesamt unwirksam ist.
unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hannover vom 07.10.2015 (13 BV 5/15) den Antrag zurückzuweisen.