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   ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02   

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ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02 (https://dejure.org/2003,20776)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 02.04.2003 - 7 BV 19/02 (https://dejure.org/2003,20776)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 02. April 2003 - 7 BV 19/02 (https://dejure.org/2003,20776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung von Leiharbeitnehmern in der Ersatzteilmontage; Beteiligung des Betriebsrates vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung; Eingliederung eines Leiharbeitnehmers in einen Betrieb; Anspruch entlassener Arbeitnehmer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 15/90

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers gilt aber nur, soweit er dazu auch tatsächlich in der Lage ist und ihm entsprechende Unterlagen zur Verfügung stehen (BAG, Beschluß v. 18.7.1978 -- 1 ABR 8/75; Beschluß v. 18.12.1990 -- 1 ABR 15/90).

    Es kann dahinstehen, ob sich die Verpflichtung zur innerbetrieblichen Ausschreibung nur auf Arbeitnehmer bezieht, deren Arbeitsverhältnis noch besteht (dazu BAG, Beschluß v. 18.12.1990 -- 1 ABR 15/90).

    Denn § 99 BetrVG dient der Sicherung von Pflichten, die der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat im Interesse der Wiedereinstellung der Arbeitnehmer übernommen hat, die aufgrund einer Betriebsänderung aus dem Betrieb ausscheiden mussten, also ohne Schuld ihren Arbeitsplatz verloren haben (BAG, Beschluß v. 18.12.1990 -- 1 ABR 15/90).

  • BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 246/83
    Auszug aus ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02
    Die Betriebsvereinbarung ist hinsichtlich ihres normativen Teils wie ein Tarifvertrag auszulegen (BAG, Urt. v. 27.8.1975 -- 4 AZR 454/74; Urt. v. 5.7.1984 -- 2 AZR 246/83; Fitting u.a., BetrVG, 21. Aufl. 2002, § 77 Rn. 26; GK/Kreutz, 6. Aufl. 1998, § 77 Rn. 51 ff.; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl. 1998, § 77 Rn. 26 m.w.N.).

    Vielmehr ist der wirkliche Wille, d.h. der von den Betriebsparteien verfolgte und in der Betriebsvereinbarung, wenn auch nur unvollkommen zum Ausdruck gebrachte, Zweck zu berücksichtigen (BAG, Urt. v. 5.7.1984 -- 2 AZR 246/83 m.w.N.).

    In Zweifelsfällen ist das soziale Ergebnis ein gewichtiger Auslegungsmaßstab (BAG, Urt. v. 5.7.1984 -- 2 AZR 246/83).

  • BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit -

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02
    Der Feststellungsantrag des Arbeitgebers nach § 100 III 1 BetrVG ist nur dann zurückzuweisen, wenn die Maßnahme offensichtlich nicht dringend war (BAG, Beschluß v. 7.11.1977 -- 1 ABR 55/75).

    Das Merkmal "offensichtlich" erfordert eine grobe Verkennung der sachlich-betrieblichen Notwendigkeit der vorläufigen Durchführung der Personalmaßnahme seitens des Arbeitgebers (BAG, Beschluß v. 7.11.1977 -- 1 ABR 55/75; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl. 1998, § 100 Rn. 33; GK/Kraft, 6. Aufl. 1998, § 100 Rn. 9 ff.; Fitting u.a., BetrVG, 21. Aufl. 2002, § 100 Rn. 14).

  • LAG Köln, 12.06.1987 - 4 TaBV 10/87
    Auszug aus ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02
    Bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern wird sich daher die Unterrichtung des Betriebsrats im Regelfall auf die Anzahl der Arbeitnehmer, deren Qualifikation, den Einstellungstermin, die vorgesehenen Arbeitsplätze und auf die Auswirkungen der Maßnahme auf die Stammbelegschaft beschränken dürfen (LAG Köln, Beschluß v. 12.6.1987 -- 4 TaBV 10/87; Fitting u.a., BetrVG, 21. Aufl. 2002, § 99 Rn. 53, 153; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl. 1998, § 99 Rn. 133).
  • BAG, 27.08.1975 - 4 AZR 454/74

    Interessenausgleich: Auslegung von Sozialplänen

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02
    Die Betriebsvereinbarung ist hinsichtlich ihres normativen Teils wie ein Tarifvertrag auszulegen (BAG, Urt. v. 27.8.1975 -- 4 AZR 454/74; Urt. v. 5.7.1984 -- 2 AZR 246/83; Fitting u.a., BetrVG, 21. Aufl. 2002, § 77 Rn. 26; GK/Kreutz, 6. Aufl. 1998, § 77 Rn. 51 ff.; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl. 1998, § 77 Rn. 26 m.w.N.).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75

    Betriebsrat: Mitspracherecht bei der Anwerbung von und Auswahl unter neuen

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers gilt aber nur, soweit er dazu auch tatsächlich in der Lage ist und ihm entsprechende Unterlagen zur Verfügung stehen (BAG, Beschluß v. 18.7.1978 -- 1 ABR 8/75; Beschluß v. 18.12.1990 -- 1 ABR 15/90).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02
    aa) Gemäß § 14 III 1 AÜG ist vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung der Betriebsrat des Entleiherbetriebs nach § 99 BetrVG zu beteiligen (BAG, Beschluß v. 12.11.2002 -- 1 ABR 1/02, Beschluß v. 15.4.1986 -- 1 ABR 44/84).
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 88/88

    Betriebsrat: Verstoß des Arbeitgebers gegen BetrVG bei unterlassener Prüfung der

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02
    § 99 II Nr. 1 BetrVG ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen der Einstellung ein ausdrückliches Beschäftigungsverbot entgegensteht (BAG, Beschluß v. 14.11.1989 -- 1 ABR 88/88).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02
    aa) Gemäß § 14 III 1 AÜG ist vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung der Betriebsrat des Entleiherbetriebs nach § 99 BetrVG zu beteiligen (BAG, Beschluß v. 12.11.2002 -- 1 ABR 1/02, Beschluß v. 15.4.1986 -- 1 ABR 44/84).
  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01

    Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 02.04.2003 - 7 BV 19/02
    Sie sollen gemeinsam mit den im Betrieb schon Beschäftigten eine Tätigkeit verrichten, die ihrer Art nach weisungsgebunden ist, der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs dient und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß und dem Weisungsrecht der Arbeitgeberin unterliegt (dazu BAG, Beschluß v. 11.9.2001 -- 1 ABR 14/01).
  • ArbG Verden, 01.08.1989 - 2 BV 24/89
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