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ArbG Heilbronn, 12.09.2019 - 1 Ca 173/18 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 10.12.2018 - 1 Ca 173/18
- ArbG Heilbronn, 25.04.2019 - 1 Ca 173/18
- ArbG Heilbronn, 12.09.2019 - 1 Ca 173/18
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20
- BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20
Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung
Auf die Berufung der Beklagten wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 12. September 2019 - 1 Ca 173/18 - abgeändert.Die Berufung des Klägers gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 12. September 2019 - 1 Ca 173/18 - wird zurückgewiesen.
Der Arbeitnehmer hat gegen die ihm am 24.04.2018 zugestellte Kündigung vom 23.04.2018 zum 31.05.2018 ausgesprochene Kündigung vor dem Arbeitsgericht Heilbronn, AZ 1 Ca 173/18 Kündigungsschutzklage erhoben.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 12. September 2019, Az.: 1 Ca 173/18, wird abgeändert, soweit die Klage im Übrigen abgewiesen wurde.
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 12.09.2019 - 1 Ca 173/18 - wird die Klage abgewiesen.
- BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20
Kündigung - Prozessbeschäftigung - Selbstbeurlaubung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2020 - 17 Sa 1/20 - wird auf Kosten des Klägers mit den Maßgaben zurückgewiesen, dass seine Berufung gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 12. September 2019 - 1 Ca 173/18 - gegenstandslos geworden ist und er die Kosten des Berufungsverfahrens alleine zu tragen hat.