Rechtsprechung
ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S. 1 BGB - Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Justiz Baden-Württemberg
Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S 1 BGB - Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung bzw. ordentliche Kündigung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung; Entschädigungsklage durch den Arbeitnehmer wegen angeblicher vielfacher Diskriminierungen als ein Auflösungsgrund nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG; Zurückweisung einer Kündigung ...
- arbeitsrechtsiegen.de
Zurückweisung einer Arbeitnehmerkündigung nach § 174 S 1 BGB
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
- LAG Baden-Württemberg, 17.07.2013 - 13 Sa 141/12
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 17.07.2013 - 13 Sa 141/12
Kündigung wegen sexueller Belästigung - beidseitiger Auflösungsantrag der …
Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 18. Oktober 2012 (Az.: 2 Ca 71/12) werden zurückgewiesen.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 18.10.2012, Az. 2 Ca 71/12, dem Kläger zugestellt am 19.11.2012, teilweise abgeändert:.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 18.10.2012, Az. 2 Ca 71/12, dem Kläger zugestellt am 19.11.2012, teilweise abgeändert:.
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 18.10.2012, Az. 2 Ca 71/12, dem Kläger zugestellt am 19.11.2012, teilweise abgeändert:.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 18.10.2012, Az.: 2 Ca 71/12 wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 18.10.2012, Az.: 2 Ca 71/12 wie folgt abgeändert:.