Rechtsprechung
ArbG Heilbronn, 21.06.2012 - 8 Ca 71/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Betriebsbedingte Kündigung - mangelnde Auskunft des Arbeitgebers - fehlerhafte Sozialauswahl
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen und betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses als Verkaufsstellenverwalterin bzw. Filialleiterin; Auskunftspflicht des Arbeitgebers bei einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG; Grob fehlerhafte Verletzung der Pflicht zur gerechten ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer ordentlichen und betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses als Verkaufsstellenverwalterin bzw. Filialleiterin; Auskunftspflicht des Arbeitgebers bei einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG; Grob fehlerhafte Verletzung der Pflicht zur gerechten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- beck-blog (Kurzinformation)
Kündigungsschutzverfahren gegen Schlecker
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sozial ungerechtfertigte Kündigungen bei Schlecker
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Schlecker-Insolvenz - Kündigung einer Filialleiterin sozialwidrig
- taz.de (Pressebericht, 28.06.2012)
Schlecker-Mitarbeiterin siegt vor Gericht: "Diese Kündigung ist sozialwidrig"
- ra-hundertmark.de (Leitsatz)
Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitgebers zur Sozialauswahl
- haufe.de (Kurzinformation)
Fehlerhafte Sozialauswahl bei Schlecker-Kündigung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit von betriebsbedingter Kündigung durch Schlecker
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unwirksame Kündigung einer Schleckermitarbeiterin
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kündigungsschutzverfahren gegen Firma Schlecker erfolgreich - Arbeitsgericht Heilbronn erklärt sozialrechtswidrige Kündigung für unwirksam
Sonstiges
- faz.net (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 28.06.2012)
Insolvente Drogeriekette: Schlecker-Mitarbeitern wird ein zweites Mal gekündigt
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Heilbronn, 21.06.2012 - 8 Ca 71/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG GS, Beschluss vom 27.02.1985, GS 1/84, NZA 1985, 702) hat der gekündigte Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen.Hinzukommen müssen dann vielmehr zusätzliche Umstände, aus denen sich im Einzelfall ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (BAG GS, Beschluss vom 27.02.1985, GS 1/84 NZA 1985, 702).
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 405/06
Sozialauswahl - grobe Fehlerhaftigkeit
Auszug aus ArbG Heilbronn, 21.06.2012 - 8 Ca 71/12
Die Sozialauswahl ist dann grob fehlerhaft, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede Ausgewogenheit vermissen lässt (BAG, Urteil vom 21.09.2006, 2 AZR 284/06, zitiert nach Juris; BAG, Urteil vom 17.01.2008, 2 AZR 405/06, zitiert nach Juris).Bei der Verwendung von Punkteschemata ist eine Sozialauswahl dann nicht grob fehlerhaft, wenn der Punkteabstand angesichts der zugrunde liegenden Daten marginal erscheint und damit das Auswahlergebnis objektiv ausreichend ist (BAG, Urteil vom 17.01.2008, 2 AZR 405/06, zitiert nach Juris).
- BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 715/98
Darlegungslast für Sozialauswahl bei Interessenausgleich mit Namensliste - …
Auszug aus ArbG Heilbronn, 21.06.2012 - 8 Ca 71/12
Erst nach Erfüllung der Auskunftspflicht trägt der Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl (BAG, Urteil vom 10.02.1999, 2 AZR 715/98, zitiert nach Juris;… KR/ Griebeling, 9. Auflage, § 1 KSchG Rn. 703p). - BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 284/06
Interessenausgleich mit Namensliste - Massenentlassung - Vertrauensschutz
Auszug aus ArbG Heilbronn, 21.06.2012 - 8 Ca 71/12
Die Sozialauswahl ist dann grob fehlerhaft, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede Ausgewogenheit vermissen lässt (BAG, Urteil vom 21.09.2006, 2 AZR 284/06, zitiert nach Juris; BAG, Urteil vom 17.01.2008, 2 AZR 405/06, zitiert nach Juris).
- VG Stuttgart, 04.03.2013 - 11 K 3968/12
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Ermittlungspflichten des …
Nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass das Arbeitsgericht Heilbronn mit Urteil vom 01.08.2012, - 8 Ca 71/12 -, ) im Falle einer (nicht schwerbehinderten) "Schlecker-Frau" zum Ergebnis gekommen ist, dass die Sozialauswahl aufgrund desselben Interessenausgleichs vom 28.03.2012 grob fehlerhaft war, u.a. weil das dort erst auf nachdrückliche Anforderung des Gerichts dargelegte Punkte-Schema aus der Sicht der dortigen Klägerin schwerwiegend fehlerhaft war und der Interessenausgleich jede Ausgewogenheit vermissen ließ.