Rechtsprechung
ArbG Heilbronn, 27.04.2012 - 3 Ca 273/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 19.05.2011 - 3 Ca 273/10
- ArbG Heilbronn, 27.04.2012 - 3 Ca 273/10
- LAG Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 5 Ta 152/12
- BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 19.02.2013 - 10 AZB 2/13
Terminsgebühr - Besprechung mit Dritten
Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 2. gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 27. April 2012 - 3 Ca 273/10 - wird zurückgewiesen. - LAG Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 5 Ta 152/12
Anfall Terminsgebühr setzt keine Besprechung mit Gegenseite voraus
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 2 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 27.04.2012 - 3 Ca 273/10 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die aufgrund des Urteils des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 19.05.2011 - 3 Ca 273/10 - von der Klägerin an den Beklagten zu 2 zu erstattenden Kosten gemäß § 104 ZPO werden auf 5.197,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 13.12.2011 festgesetzt.