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ArbG Herford, 17.11.2022 - 3 Ca 509/22 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Herford, 17.11.2022 - 3 Ca 509/22
- LAG Hamm, 24.05.2023 - 9 Sa 1231/22
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 24.05.2023 - 9 Sa 1231/22
Überstunden; Vergütung; Darlegungslast; Abrechnung; Zeiterfassung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 17. November 2022 - 3 Ca 509/22 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 17. November 2022 - 3 Ca 509/22 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 1.323,79 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Juni 2022 zu zahlen.