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   ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09   

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ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09 (https://dejure.org/2010,15578)
ArbG Herford, Entscheidung vom 26.02.2010 - 1 Ca 241/09 (https://dejure.org/2010,15578)
ArbG Herford, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 1 Ca 241/09 (https://dejure.org/2010,15578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    1. Durch eine Betriebsvereinbarung kann keine Verpflichtung gekündigter Arbeitnehmer zu Kurzarbeit begründet werden (Verstoß gegen § 75 Abs. 1 BetrVG) (wie LAG Hamburg vom 10.05.2007 - 8 Sa 69/06). 2. Keine Verpflichtung zur Kurzarbeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung, wenn dort ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    1. Durch eine Betriebsvereinbarung kann keine Verpflichtung gekündigter Arbeitnehmer zu Kurzarbeit begründet werden (Verstoß gegen § 75 Abs. 1 BetrVG) (wie LAG Hamburg vom 10.05.2007 - 8 Sa 69/06). 2. Keine Verpflichtung zur Kurzarbeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung, wenn dort ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer Verpflichtung gekündigter Arbeitnehmer zu Kurzarbeit durch eine Betriebsvereinbarung; Voraussetzungen für eine zulässige Verpflichtung zur Kurzarbeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung; Zweck der Kurzarbeit sowie der Zahlung von Kurzarbeitergeld; ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Sachsen, 31.07.2002 - 2 Sa 910/01

    Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09
    Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 2 Sa 112/04; Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05).

    Mithin müssen sich Inhalt, Zweck und Ausmaß des Regelungssubstrats, wie es auch bei Gesetzen der Fall ist (vgl. Artikel 80 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz), aus der Betriebsvereinbarung selbst bestimmen lassen (so Sächsisches LAG vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01 unter Rdnr. 16).

  • LAG Hessen, 14.03.1997 - 13 Sa 162/96

    Klage einer Arbeitnehmerin (Buchhalterin) gegen den Arbeitgeber auf Zahlung von

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09
    Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 2 Sa 112/04; Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05).
  • BAG, 10.10.2006 - 1 AZR 811/05

    Mitbestimmung des Personalrats bei Kurzarbeit

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09
    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2006 unter dem Aktenzeichen 1 AZR 811/05 gegen die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg verhält sich nicht zu der hier streitigen Problemstellung.
  • LAG Thüringen, 07.10.1999 - 2 Sa 404/98

    Betriebsvereinbarung: Ausgestaltung

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09
    Teilweise wird vertreten, die Betriebsvereinbarung könne so ausgestaltet werden, dass sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regelt und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache der Betriebsparteien überlässt (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.10.1999 - 2 Sa 404/98; Landesarbeitsgericht Brandenburg, Urteil vom 10.08.1994 - 5 Sa 286/94).
  • LAG Hamburg, 10.05.2007 - 8 Sa 69/06

    Betriebsvereinbarung - Kurzarbeitergeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09
    Die Erstreckung der Kurzarbeit auch auf die gekündigten Arbeitnehmer führt damit zu einem "widersinnigen Ergebnis" (LAG Hamburg vom 10.05.2007 - 8 Sa 69/06 Rdnr 42).
  • LAG Brandenburg, 10.08.1994 - 5 Sa 286/94

    Streitigkeit über Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit der Anordnung von

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09
    Teilweise wird vertreten, die Betriebsvereinbarung könne so ausgestaltet werden, dass sie abstrakt die Einführung von Kurzarbeit aus einem bestimmten Anlass regelt und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache der Betriebsparteien überlässt (vgl. Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.10.1999 - 2 Sa 404/98; Landesarbeitsgericht Brandenburg, Urteil vom 10.08.1994 - 5 Sa 286/94).
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09
    Anderenfalls bedarf es zur Arbeitszeitverkürzung einer Änderungskündigung (BAG vom 14.02.1991 - 2 AZR 415/90 m.w.N. in Rdnr. 29).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05

    Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit

    Auszug aus ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09
    Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 2 Sa 112/04; Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05).
  • LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12

    Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit

    Für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit ist es erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen im Anschluss an Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

    Nach Auffassung anderer Landesarbeitsgerichte ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .

  • ArbG Herford, 31.10.2013 - 3 Ca 1287/12

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit;

    Nach aktueller Rechtsprechung des LAG Hamm (v. 01.08.2012 - 5 Sa 27/12, juris) ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (LAG Baden-Württemberg v. 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, juris; Sächsisches LAG v. 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches LAG v. 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, juris; ArbG Herford v. 26.02.2010 - 1 Ca 241/09, juris).
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