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   ArbG Herford, 26.06.2019 - 1 Ca 791/18   

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ArbG Herford, 26.06.2019 - 1 Ca 791/18 (https://dejure.org/2019,83899)
ArbG Herford, Entscheidung vom 26.06.2019 - 1 Ca 791/18 (https://dejure.org/2019,83899)
ArbG Herford, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 1 Ca 791/18 (https://dejure.org/2019,83899)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 28.03.2000 - 4 Sa 1588/99

    Arbeitszeugnis: Schriftform - Zwangsvollstreckung

    Auszug aus ArbG Herford, 26.06.2019 - 1 Ca 791/18
    Der Arbeitgeber ist bei der Ausstellung des Zeugnisses zwar grundsätzlich in seiner Ausdrucksweise frei, muss sich aber der in der Praxis allgemein angewandten Zeugnissprache bedienen (vergleiche LAG Hamm, Urteil vom 28.3.2000 - 4 Sa 1588/99, juris Rn. 58).

    An die Stelle der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung "befriedigend" musste daher die Formulierung "stets zu unserer Zufriedenheit erledigt" treten (vergleiche LAG Hamm, Urteil vom 28.3.2000 - 4 Sa 1588/99, juris Rn. 78).

    Die zusammenfassende Führungsbeurteilung musste "war einwandfrei" statt "befriedigend" bzw. "war stets vorbildlich" statt "sehr gut" lauten (vergleiche LAG Hamm, Urteil vom 28.3.2000 - 4 Sa 1588/99, juris Rn. 82).

  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92

    Äußere Form eines Zeugnisses

    Auszug aus ArbG Herford, 26.06.2019 - 1 Ca 791/18
    Der Arbeitnehmer wird dadurch ungünstiger, als im Zeugnis bescheinigt, beurteilt (vergleiche BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 AZR 893/98, juris Rn. 17; BAG, Urteil vom 03.03.1993 - 5 AZR 182/92, juris Rn. 12).
  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Herford, 26.06.2019 - 1 Ca 791/18
    Verlangt der Arbeitnehmer eine überdurchschnittliche Beurteilung, so hat er die hierfür erforderlichen Tatsachen vorzutragen (vergleiche BAG v. 18.11.2014 - 9 AZR 584/13, in NZA 2015, 435).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus ArbG Herford, 26.06.2019 - 1 Ca 791/18
    Ohne gesetzliche Grundlage kann der Arbeitgeber nicht verurteilt werden, das Bestehen solcher Gefühle dem Arbeitnehmer gegenüber schriftlich zu bescheinigen (vergleiche BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, in NZA 2001, 843, 845).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98

    Das "geknickte" Zeugnis

    Auszug aus ArbG Herford, 26.06.2019 - 1 Ca 791/18
    Der Arbeitnehmer wird dadurch ungünstiger, als im Zeugnis bescheinigt, beurteilt (vergleiche BAG, Urteil vom 21.09.1999 - 9 AZR 893/98, juris Rn. 17; BAG, Urteil vom 03.03.1993 - 5 AZR 182/92, juris Rn. 12).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

    Auszug aus ArbG Herford, 26.06.2019 - 1 Ca 791/18
    Es obliegt der Arbeitgeberin, eine unterdurchschnittliche Beurteilung zu rechtfertigen (vergleiche BAG v. 24.03.1977 - 3 AZR 232/76, AP BGB § 630 Nr. 12).
  • LAG Hamm, 28.01.2020 - 14 Sa 1163/19

    Zeugnis; Form; Tabelle; Schulnoten

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 26. Juni 2019 (1 Ca 791/18) abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Herford vom 26. Juni 2019 (1 Ca 791/18) zu verurteilen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Zeugnisses vom 30. Juni 2018 ein neues Zeugnis mit folgendem Wortlaut zu erteilen:.

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