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   ArbG Herne, 04.04.2017 - 3 Ca 3023/16   

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ArbG Herne, 04.04.2017 - 3 Ca 3023/16 (https://dejure.org/2017,55950)
ArbG Herne, Entscheidung vom 04.04.2017 - 3 Ca 3023/16 (https://dejure.org/2017,55950)
ArbG Herne, Entscheidung vom 04. April 2017 - 3 Ca 3023/16 (https://dejure.org/2017,55950)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus ArbG Herne, 04.04.2017 - 3 Ca 3023/16
    Der Europäische Gerichthof hat in der Entscheidung vom 08.11.2012 - verbundene Rechtssachen Heimann und Toltschin, NZA 2012, Seite 1273 ff. - dazu ausgeführt, dass es mit europäischen Unionsrecht vereinbar sei, wenn sich der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub in Verhältnis zur Arbeitszeitverkürzung pro rata temporis verringere und insoweit bei "Kurzarbeit 0" gar kein Anspruch bestehe.
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 314/97

    Neuberechnung der Dauer des Urlaubs bei Verringerung der Zahl der wöchentlichen

    Auszug aus ArbG Herne, 04.04.2017 - 3 Ca 3023/16
    Der Urlaubsanspruch wird sodann entsprechend der Anzahl der Arbeitstage proportional umgerechnet (allgemeine Ansicht vgl. BAG, NZA 1999, 156 ff; Leinemann/Link BUrlG § 3 Rz. 62 ff; Schubert, Der Erholungsurlaub zwischen Arbeitsschutz und Entgelt, NZA 2013, 1105, 1108).
  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 5 Sa 626/17

    Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit "0"

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 04.04.2017 - 3 Ca 3023/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 04.04.2017 unter dem Az. 3 Ca 3023/16 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 4.295,73 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basissatz seit dem 05.01.2017 zu zahlen.

  • SG Gelsenkirchen, 13.06.2019 - S 20 AL 462/16
    Die Rechtsauffassung der Klägerin sei auch in einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Herne in einem Urteil vom 04.04.2017, Az. 3 Ca 3023/16 bestätigt worden.
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