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   ArbG Herne, 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16   

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https://dejure.org/2017,37296
ArbG Herne, 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16 (https://dejure.org/2017,37296)
ArbG Herne, Entscheidung vom 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16 (https://dejure.org/2017,37296)
ArbG Herne, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - 3 Ca 1053/16 (https://dejure.org/2017,37296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung als wichtiger Grund für eine außerordentliche Verdachtskündigung; Stützung des Verdachts auf konkrete, vom Kündigenden darzulegende und gegebenenfalls zu beweisende, Tatsachen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Herne, 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, dass für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur Urteil vom 24.05.2012, 2 AZR 206/11, juris; Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 700/11, NZA 2013, Seite 371 ff.; Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 801/09, AP Nr. 48 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Der Verdacht muss ferner dringend sein; es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass er zutrifft (BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 700/11 a. a. O.; BAG, Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 801/09, a. a. O).

    Ebenso wie bei der Kündigung wegen einer aus Sicht des Arbeitgebers erwiesenen Tat, bei der eine strafrechtliche Verurteilung für sich genommen nicht ausreicht, um die Kündigung zu rechtfertigen, sind die Gerichte für Arbeitssachen auch bei der Verdachtskündigung gehalten, den Sachverhalt im Kündigungsschutzprozess im Rahmen des Parteivorbringens selbst aufzuklären und zu bewerten (BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 700/11, a. a. O.; BAG, Urteil vom 24.05.2012, 2 AZR 206/11 a. a. O.).

    Es genügt insoweit nicht, anstelle von unmittelbar durch den Arbeitgeber vorzutragenden verdachtsbegründenden Tatsachen lediglich den Umstand darzulegen, auch die Strafverfolgungsbehörden gingen von einem Tatverdacht aus (BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 700/11, a. a. O.).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Herne, 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, dass für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur Urteil vom 24.05.2012, 2 AZR 206/11, juris; Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 700/11, NZA 2013, Seite 371 ff.; Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 801/09, AP Nr. 48 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG, Urteil vom 24.05.2012, 2 AZR 206/11, a. a. O.; BAG, Urteil vom 29.11.2007, 2 AZR 427/06, AP Nr. 40 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Für die kündigungsrechtliche Beurteilung der Pflichtverletzung, auf die sich der Verdacht bezieht, ist ihre strafrechtliche Bewertung nicht maßgebend; entscheidend sind hingegen der Verstoß gegen vertragliche Haupt- oder Nebenpflichten und der mit ihm verbundene Vertrauensbruch (BAG, Urteil vom 24.05.2012, 2 AZR 206/11, a. a. O.).

    Ebenso wie bei der Kündigung wegen einer aus Sicht des Arbeitgebers erwiesenen Tat, bei der eine strafrechtliche Verurteilung für sich genommen nicht ausreicht, um die Kündigung zu rechtfertigen, sind die Gerichte für Arbeitssachen auch bei der Verdachtskündigung gehalten, den Sachverhalt im Kündigungsschutzprozess im Rahmen des Parteivorbringens selbst aufzuklären und zu bewerten (BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 700/11, a. a. O.; BAG, Urteil vom 24.05.2012, 2 AZR 206/11 a. a. O.).

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 801/09

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus ArbG Herne, 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16
    Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, dass für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. nur Urteil vom 24.05.2012, 2 AZR 206/11, juris; Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 700/11, NZA 2013, Seite 371 ff.; Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 801/09, AP Nr. 48 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Der Verdacht muss ferner dringend sein; es muss eine große Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass er zutrifft (BAG, Urteil vom 25.10.2012, 2 AZR 700/11 a. a. O.; BAG, Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 801/09, a. a. O).

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus ArbG Herne, 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16
    Das gilt auch für die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten durch außerdienstliches Verhalten (BAG, Urteil vom 26.09.2013, 2 AZR 741/12, EZA § 626 BGB 2002 Ausschlussfrist Nr. 4; BAG, Urteil vom 27.01.2011, 2 AZR 825/09, AP Nr. 49 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Allerdings kann ein außerdienstliches Verhalten die berechtigten Interessen grundsätzlich nur dann beeinträchtigen, wenn es einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit gegeben hat (BAG, Urteil vom 10.04.2014, 2 AZR 684/13, juris; BAG, Urteil vom 27.01.2011, 2 AZR 825/09, a. a. O.).

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Herne, 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16
    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG, Urteil vom 24.05.2012, 2 AZR 206/11, a. a. O.; BAG, Urteil vom 29.11.2007, 2 AZR 427/06, AP Nr. 40 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 741/12

    Außerordentliche Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus ArbG Herne, 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16
    Das gilt auch für die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten durch außerdienstliches Verhalten (BAG, Urteil vom 26.09.2013, 2 AZR 741/12, EZA § 626 BGB 2002 Ausschlussfrist Nr. 4; BAG, Urteil vom 27.01.2011, 2 AZR 825/09, AP Nr. 49 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

    Auszug aus ArbG Herne, 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16
    Allerdings kann ein außerdienstliches Verhalten die berechtigten Interessen grundsätzlich nur dann beeinträchtigen, wenn es einen Bezug zur dienstlichen Tätigkeit gegeben hat (BAG, Urteil vom 10.04.2014, 2 AZR 684/13, juris; BAG, Urteil vom 27.01.2011, 2 AZR 825/09, a. a. O.).
  • LAG Hamm, 14.08.2017 - 17 Sa 1540/16

    Findet Kassiererin Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer? -

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt,               das Urteil des Arbeitsgericht Herne vom 04.10.2016, Az. 3 Ca 1053/16, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • LAG Hamm, 24.10.2019 - 17 Sa 1038/18

    Waschpulver und Babynahrung im Geldkoffer - fristlose Kündigung einer

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 04.10.2016 - 3 Ca 1053/16 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 4. Oktober 2016, Aktenzeichen 3 Ca 1053/16, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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