Rechtsprechung
ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gleichbehandlungsgrundsatz, Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gleichbehandlungsgrundsatz, Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem Geltungsbereich eines Sozialplans; Anspruch auf Zahlung einer Sonderprämie aus einer Betriebsvereinbarung auf Grund des Gleichbehandlungsgrundsatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13
- LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1527/13
- BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 790/14
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamm, 06.06.2014 - 18 Sa 1527/13
Gleichbehandlung; beurlaubte Beamte; Sozialplan; Abfindung; Sonderprämie für …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13 - unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin dahin abgeändert, dass die Klage vollen Umfangs abgewiesen wird.Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13 - abzuändern und den Tenor insgesamt wie folgt zu fassen:.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen;.
- BAG, 08.12.2015 - 1 AZR 790/14
Gleichbehandlung - beurlaubte Beamte - Abfindung - Klageverzichtsprämie
Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung sowie der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 16. Oktober 2013 - 5 Ca 2135/13 - abgeändert und zur Klarstellung neu gefasst:.