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   ArbG Herne, 17.04.2018 - 2 Ca 2659/17   

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https://dejure.org/2018,51801
ArbG Herne, 17.04.2018 - 2 Ca 2659/17 (https://dejure.org/2018,51801)
ArbG Herne, Entscheidung vom 17.04.2018 - 2 Ca 2659/17 (https://dejure.org/2018,51801)
ArbG Herne, Entscheidung vom 17. April 2018 - 2 Ca 2659/17 (https://dejure.org/2018,51801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    1. Eine Befristungsdauer von insgesamt mehr als sechs Jahren in einem Tarifvertrag nach § 14 Abs. 2 S. 3 TzBfG kann nicht durch branchenspezifische Besonderheiten gerechtfertigt werden (im Anschluss an BAG 26.10.2016 - 7 AZR 140/15 - AP TzBfG § 14 Nr. 147). 2. Daher ist § 2 Abs. 1 TV ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 22.05.2017 - 11 Sa 66/16

    Wirksamkeit der sachgrundlosen Befristung mit einer Gesamtdauer von 7 Jahren auf

    Auszug aus ArbG Herne, 17.04.2018 - 2 Ca 2659/17
    Das Gericht schließt sich der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 26.10.2016 - 7 AZR 140/15 - juris) und des LAG Hamm (LAG Hamm 22.05.2017 - 11 Sa 66/16 - juris, noch nicht rechtskräftig) an.

    Wie wohl auch das LAG Hamm (LAG Hamm 22.05.2017 a.a.O.) versteht das erkennende Gericht die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 26.10.2016 (a.a.O.) derart, dass eine Befristungsdauer von insgesamt mehr als sechs Jahren nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG nicht durch branchenspezifische Besonderheiten gerechtfertigt werden kann.

    Auch das LAG Hamm (LAG Hamm 22.05.2017 a.a.O.) verneint ein gesteigertes Bedürfnis der Branche, mit Arbeitnehmern langjährig sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse abschließen zu können.

  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 140/15

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Herne, 17.04.2018 - 2 Ca 2659/17
    Das Gericht schließt sich der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 26.10.2016 - 7 AZR 140/15 - juris) und des LAG Hamm (LAG Hamm 22.05.2017 - 11 Sa 66/16 - juris, noch nicht rechtskräftig) an.

    Wie wohl auch das LAG Hamm (LAG Hamm 22.05.2017 a.a.O.) versteht das erkennende Gericht die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 26.10.2016 (a.a.O.) derart, dass eine Befristungsdauer von insgesamt mehr als sechs Jahren nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG nicht durch branchenspezifische Besonderheiten gerechtfertigt werden kann.

  • BAG, 09.12.2009 - 7 AZR 399/08

    Befristung - tariflich geregelter sonstiger Sachgrund

    Auszug aus ArbG Herne, 17.04.2018 - 2 Ca 2659/17
    Daher muss auch ein tariflich geregelter Sachgrund den Wertungsmaßstäben des § 14 Abs. 1 TzBfG genügen (BAG 26.10.2016 AP TzBfG § 14 Nr. 147; BAG 18.03.2015 AP TzBfG § 14 Nr. 129; 15.08.2012 AP TzBfG § 14 Nr. 101; BAG 09.12.2009 AP TzBfG § 14 Nr. 67).
  • BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 340/14

    Personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit als Befristungsgrund

    Auszug aus ArbG Herne, 17.04.2018 - 2 Ca 2659/17
    Bei der Anwendung dieser Bestimmung besteht Übereinstimmung, dass durch Tarifvertrag nicht nur entweder die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend vom Gesetz geregelt werden können, sondern dass auch kumulativ die Anzahl der Verlängerungen und zugleich die Höchstdauer der Befristung abweichend bestimmt werden können (BAG 20.01.2016 AP TzBfG § 14 Nr. 139 m.w.N.; BAG 15.08.2012 AP TzBfG § 14 Nr. 101; ErfK-Müller-Glöge, 17. Aufl. 2017, § 14 TzBfG Rn. 101 a m.w.N.).
  • LAG Hamm, 07.11.2018 - 3 Sa 500/18

    Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses im

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 17.04.2018 - 2 Ca 2659/17 - wird zurückgewiesen.
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