Rechtsprechung
ArbG Herne, 18.05.2006 - 2 Ca 210/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Schwerbehinderter Mensch, Kündigung, Zustimmungserfordernis, Kündigungserklärungsfrist
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 85, 88 Abs. 2, 3 SGB IX, § 1 Abs. 2 KSchG
Schwerbehinderter Mensch, Kündigung, Zustimmungserfordernis, Kündigungserklärungsfrist - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kündigungszustimmung durch das Integrationsamt - Kündigungszeitpunkt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 18.05.2006 - 2 Ca 210/06
- LAG Hamm, 05.01.2007 - 4 Sa 1155/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 01.12.2005 - 15 Sa 1406/05
Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit; Verhältnis eines Klageantrags …
Auszug aus ArbG Herne, 18.05.2006 - 2 Ca 210/06
(vgl. auch LAG Hamm Urt. vom 01.12.2005 15 Sa 1406/05).Dies bedeutet, dass das Verbot der Kündigung des Schwerbehinderten mit der Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes für einen Monat entfällt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 01.12.2005 15 Sa 1406/05).
Damit kann innerhalb der Monatsfrist des § 88 Abs. 3 SGB 9 ein Verbrauch der Zustimmung des Integrationsamtes durch den Ausspruch einer Kündigung jedenfalls dann nicht eintreten, wenn die neuerliche Kündigung auf den gleichen Sachverhalt gestützt wird (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 01.12.2005 15 Sa 1406/05).
- BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 425/06
Personenbedingte Kündigung - Krankheit - Schwerbehindertenschutz
Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn der Kündigungssachverhalt der weiteren ordentlichen Kündigung(en) identisch ist und der Ausspruch der weiteren Kündigung(en) letztlich lediglich im Hinblick auf bestehende formelle Bedenken hinsichtlich der bereits erklärten Kündigung erfolgt (vgl. auch KR-Etzel 8. Aufl. §§ 85 - 90 SGB IX Rn. 127 unter Verweis auf ArbG Herne 18. Mai 2006 - 2 Ca 210/06 -).