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   ArbG Herne, 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18   

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ArbG Herne, 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18 (https://dejure.org/2019,2996)
ArbG Herne, Entscheidung vom 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18 (https://dejure.org/2019,2996)
ArbG Herne, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - 5 Ca 1566/18 (https://dejure.org/2019,2996)
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  • BAG, 14.03.2001 - 4 AZR 161/00

    Tariflicher Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus ArbG Herne, 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18
    Nach dem Wortlaut der tariflichen Regelung sind Teilzeitbeschäftigte ohne Ausnahme nicht in die Berechnung der für die Anwendbarkeit des § 11 Abs. 9 MTV notwendigen Vollbeschäftigtenzahl einzubeziehen, und zwar unabhängig von dem Umfang ihrer Arbeitszeit (BAG, Urteil vom 14. März 2001 - 4 AZR 161/00 - EzA § 4 TVG Einzelhandel Nr. 47).

    Wie oben bereits dargelegt, dient der Schwellenwert des § 11 Abs. 9 MTV dazu, dass nur Unternehmen mit einer bestimmten Größe die wirtschaftlichen Belastungen des Sonderkündigungsschutzes tragen sollen (BAG, Urteil vom 14. März 2001 - 4 AZR 161/00 - EzA § 4 TVG Einzelhandel Nr. 47).

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 339/17

    Auslegung von Tarifverträgen - Arbeit auf Abruf - Berechnung einer Pauschale für

    Auszug aus ArbG Herne, 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - juris; Urteil vom 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16 - juris; Urteil vom 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 45).
  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 701/16

    Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen

    Auszug aus ArbG Herne, 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - juris; Urteil vom 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16 - juris; Urteil vom 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 45).
  • BAG, 24.08.2016 - 7 ABR 2/15

    Betriebsverfassung - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Herne, 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18
    Danach ist Arbeitnehmer, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (z. B. BAG, Beschluss vom 24. August 2016 - 7 ABR 2/15 - EzA § 14 AÜG Nr. 7).
  • LG Frankfurt/Main, 16.02.2015 - 16 O 1/14

    Deutsche Börse AG: Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

    Auszug aus ArbG Herne, 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18
    Darüber hinaus sind die räumlichen Grenzen des Arbeitnehmerbegriffs des Betriebsverfassungsgesetzes und daraus folgend z. B. auch des Mitbestimmungsgesetzes in Rechtsprechung und Literatur durchaus umstritten und nicht eindeutig (vgl. z. B. zum Begriff des Arbeitnehmers i. S. d. § 106 BetrVG: Däubler u. a., BetrVG, 15. Aufl. 2016, § 106 Rn. 28, 29; zum Arbeitnehmerbegriff nach §§ 1, 3 MitbestG: LG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 3-16 O 1/14 - juris).
  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86

    Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten

    Auszug aus ArbG Herne, 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18
    Danach ist unter einem Unternehmen eine organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern unter Zuhilfenahme von sachlichen und immateriellen Mitteln einen wirtschaftlichen oder ideellen Zweck, der hinter dem arbeitstechnischen Zweck des Betriebes steht, fortgesetzt verfolgt (BAG, Urteil vom 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - EzA § 613a BGB Nr. 63).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-94/07

    Raccanelli - Art. 39 EG - Begriff des "Arbeitnehmers" - Gemeinnützige

    Auszug aus ArbG Herne, 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18
    Der in Art. 45 AEUV wurzelnde europäische Arbeitnehmerbegriff ist - soweit hier von Interesse - mit dem allgemeinen Arbeitnehmerbegriff nach deutschem Recht deckungsgleich; sein wesentliches Merkmal darin besteht, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. z. B. EuGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - C-94/07 - juris).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Herne, 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 4 AZR 339/17 - juris; Urteil vom 27. Juli 2017 - 6 AZR 701/16 - juris; Urteil vom 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - EzA § 1 TVG Auslegung Nr. 45).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

    Auszug aus ArbG Herne, 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18
    Der Begriff des Unternehmens setzt die Einheitlichkeit und rechtliche Identität des betreibenden Unternehmens voraus (BAG, Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 AZR 184/06 - EzA § 47 BetrVG 2001 Nr. 4; Beschluss vom 9. August 2000 - 7 ABR 56/98 - EzA § 47 BetrVG 1972 Nr. 7).
  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 228/89

    Anwendung deutschen Betriebsverfassungsrechts bei langjährigem Einsatz des

    Auszug aus ArbG Herne, 20.02.2019 - 5 Ca 1566/18
    Das zu den deutschen Mitbestimmungsgesetzen entwickelte Territorialitätsprinzip betrifft den räumlichen Geltungsbereich einer gesetzliche Regelung (BAG, Urteil vom 7. Dezember 1989 - 2 AZR 228/89 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 74).
  • BAG, 09.08.2000 - 7 ABR 56/98

    Errichtung eines Gesamtbetriebsrats bei einer politischen Partei

  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

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