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   ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18   

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ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18 (https://dejure.org/2019,41125)
ArbG Herne, Entscheidung vom 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18 (https://dejure.org/2019,41125)
ArbG Herne, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - 4 Ca 1767/18 (https://dejure.org/2019,41125)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hamm, 29.08.2018 - 6 Sa 297/18

    Eingruppierung eines Erziehers mit staatlicher Anerkennung in einer

    Auszug aus ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18
    Dies ergibt die Auslegung des § 29 b Abs. 1 Satz 1 TVÜ-LWL (vgl. dazu LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, NZA-RR 2018, Seite 664 ff.).

    Tatsächlich getrennt sind Arbeitsschritte nicht, wenn sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, welchen tariflich erheblichen Schwierigkeitsgrad der einzelne Fall aufweist (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, a.a.O. unter Hinweis auf BAG 17.05.2017 - 4 AZR 798/14 - Rn. 16; 13.05.2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 16).

    Da nach § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 12 TVöD hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorgangs überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, a.a.O unter Hinweis auf BAG 25.08.2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 23).

    Mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18) geht auch die erkennende Kammer davon aus, dass entgegen der Auffassung der Beklagten die Tätigkeiten nicht je nach dem, ob es sich um pflegerische oder erzieherische Tätigkeiten handelt, in verschiedene Arbeitsvorgänge aufgeteilt werden können.

    So führt auch das LAG Hamm in seiner Entscheidung vom 29.08.2018 (Az.: 6 Sa 297/18) zu einer vergleichbaren Fragestellung wie folgt aus: "(...).

    Anders als die früheren Sonderregelungen SR 2a und SR 2b BAT-LWL oder die AVR ist für die Anwendbarkeit der speziellen Tätigkeitsmerkmale für den Sozial- und Erziehungsdienst auch gerade nicht erforderlich, dass der Kläger in einer bestimmten Einrichtung tätig wird (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, a.a.O.).

    Die Beschäftigung von Erziehern nicht als Pflegepersonal, sondern in ihrer Funktion als Erzieher ist also durch die Anwendbarkeit der Psych-PV gerade nicht ausgeschlossen (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18).

    Selbst soweit sich einzelne Tätigkeiten des Klägers sich nicht als erzieherische, sondern als pflegerische Tätigkeiten bewerten lassen müssten (z.B. Medikamentenvergabe), verbliebe es dabei, dass die erzieherischen Tätigkeiten diejenigen sind, die die Tätigkeiten des Klägers prägen und damit für die Eingruppierung entscheidend sind (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, a.a.O. unter Bezugnahme auf BAG vom 04.07.2012, 4 AZR 673/10 zur Abgrenzung bei Tätigkeitsmerkmalen des allgemeinen und besonderen Teils).

  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

    Auszug aus ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18
    Selbst soweit sich einzelne Tätigkeiten des Klägers sich nicht als erzieherische, sondern als pflegerische Tätigkeiten bewerten lassen müssten (z.B. Medikamentenvergabe), verbliebe es dabei, dass die erzieherischen Tätigkeiten diejenigen sind, die die Tätigkeiten des Klägers prägen und damit für die Eingruppierung entscheidend sind (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, a.a.O. unter Bezugnahme auf BAG vom 04.07.2012, 4 AZR 673/10 zur Abgrenzung bei Tätigkeitsmerkmalen des allgemeinen und besonderen Teils).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18
    Vorliegend handelt es sich um eine allgemeinübliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. nur BAG vom 18.11.2015, 4 AZR 605/13, BAG vom 21.03.2012, 4 AZR 266/10, juris).
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 702/12

    Eingruppierung eines Gewässerwarts - Tariflücke

    Auszug aus ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18
    Mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage sind diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluss zulassen, dass die beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen im geforderten zeitlichen Umfang erfüllt sind (BAG vom 09.12.2015, 4 AZR 11/13, juris; BAG vom 18.03.2015, 4 AZR 702/12, juris).
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Auszug aus ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18
    Da nach § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD die gesamte auszuübende Tätigkeit dem Tätigkeitsmerkmal einer Vergütungsgruppe entspricht, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmales oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Vergütungsgruppe erfüllen und der Arbeitsvorgang nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 12 TVöD hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden darf, erfüllt ein Arbeitsvorgang als solcher die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals bereits dann, wenn diese innerhalb des Arbeitsvorgangs überhaupt in rechtserheblichem Ausmaß vorliegen (so LAG Hamm vom 29.08.2018, 6 Sa 297/18, a.a.O unter Hinweis auf BAG 25.08.2010 - 4 AZR 5/09 - Rn. 23).
  • BAG, 27.01.1999 - 4 AZR 88/98

    Eingruppierung: Pädagogische Unterrichtshilfe in Sachsen

    Auszug aus ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18
    Der Begriff des Erziehers, wie er von den Tarifvertragsparteien in den Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte im Erziehungsdienst verwendet wird, ist im berufskundlichen Sinne zu verstehen (BAG 27.01.1999 - 4 AZR 88/98 - zu II 1 Gründe).
  • BAG, 24.03.2010 - 4 AZR 721/08

    Eingruppierung einer pädagogischen Mitarbeiterin

    Auszug aus ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18
    Die dem Kläger übertragenen Tätigkeiten, nämlich die vorstehend geschilderten Einzeltätigkeiten in Form der Begleitung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen sind auf das Arbeitsergebnis der Betreuung der in der Fachklinik, dort Abteilung 2A befindlichen Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel der Mitwirkung an der Genesung derselben gerichtet (vgl. zur Tätigkeit eines Erziehers im Allgemeinen auch BAG vom 2403.2010, 4 AZR 721/08, juris).
  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 11/13

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen

    Auszug aus ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18
    Mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage sind diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluss zulassen, dass die beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen im geforderten zeitlichen Umfang erfüllt sind (BAG vom 09.12.2015, 4 AZR 11/13, juris; BAG vom 18.03.2015, 4 AZR 702/12, juris).
  • BAG, 18.11.2015 - 4 AZR 605/13

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Denkmalschutz

    Auszug aus ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18
    Vorliegend handelt es sich um eine allgemeinübliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. nur BAG vom 18.11.2015, 4 AZR 605/13, BAG vom 21.03.2012, 4 AZR 266/10, juris).
  • BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 174/95

    Eingruppierung: Amtspfleger für nichteheliche Kinder

    Auszug aus ArbG Herne, 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18
    Der Aufgabenbereich muss also der geforderten Ausbildung entsprechen (vgl. zu Sozialarbeitern/Sozialpädagogen BAG 04.09.1996 - 4 AZR 174/95 -).
  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

  • LAG Hamm, 29.08.2019 - 17 Sa 170/19

    Überleitung von Beschäftigten in die Entgeltordnung zum TVöD-VKA, Eingruppierung

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 24.01.2019 - 4 Ca 1767/18 - wird zurückgewiesen.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 24.01.2019 - AZ 4 Ca 1767/18 -, ihm zugestellt am 30.01.2019, abzuändern und die Klage abzuweisen.

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