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   ArbG Herne, 27.03.2019 - 1 Ca 2177/18   

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https://dejure.org/2019,41946
ArbG Herne, 27.03.2019 - 1 Ca 2177/18 (https://dejure.org/2019,41946)
ArbG Herne, Entscheidung vom 27.03.2019 - 1 Ca 2177/18 (https://dejure.org/2019,41946)
ArbG Herne, Entscheidung vom 27. März 2019 - 1 Ca 2177/18 (https://dejure.org/2019,41946)
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  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 545/12

    Rückzahlung von Fortbildungskosten - AGB - Eigenkündigung

    Auszug aus ArbG Herne, 27.03.2019 - 1 Ca 2177/18
    Vielmehr muss nach dem Grund des vorzeitigen Ausscheidens differenziert werden (BAG v.18.03.2014, 9 AZR 545/12, Rz.18 u.v. 28.05.2013, 3 AZR 102/13, Rz.18 juris).

    (BAG v. 18.03.2014, a.a.O., Rz.22; v.28.05.2013, a.a.O., Rz.19 u.v.13.12.2011, a.a.O., Rz.35 ff.).

  • BAG, 13.12.2011 - 3 AZR 791/09

    Weiterbildungskosten - Rückzahlungsklausel - Rückzahlungsverpflichtung bei

    Auszug aus ArbG Herne, 27.03.2019 - 1 Ca 2177/18
    Soll die Rückzahlungsklausel gerade diese Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer nicht erfassen, so muss dies auch hinreichend klar formuliert sein (BAG v. 13.12.2011, 3 AZR 791/09, Rz.20, juris).

    (BAG v. 18.03.2014, a.a.O., Rz.22; v.28.05.2013, a.a.O., Rz.19 u.v.13.12.2011, a.a.O., Rz.35 ff.).

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Herne, 27.03.2019 - 1 Ca 2177/18
    Das Handeln des Beklagten erfolgt in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer und betrifft damit seinen privaten Bereich (vgl. BAG v.12.12.2013, 8 AZR 829/12, Rz. 26, juris).
  • LAG Hamm, 18.05.2018 - 1 Sa 49/18

    Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlung von Fortbildungskosten auch im Falle

    Auszug aus ArbG Herne, 27.03.2019 - 1 Ca 2177/18
    Dies gilt umso mehr, als die über Art. 12 Abs. 1.S.1 GG garantierte arbeitsplatzbezogene Berufswahlfreiheit des Arbeitnehmers nicht unzulässig eingeschränkt werden darf (LAG Hamm v. 18.05.2018, 1 Sa 49/18, Rz.49, juris).
  • LAG Hamm, 11.10.2019 - 1 Sa 503/19

    Rückforderung von Fortbildungskosten; Auslegung einer Rückforderungsklausel;

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 27.03.2019 - 1 Ca 2177/18 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Herne vom 27.03.2019 - 1 Ca 2177/18 - den Beklagten zu verurteilen, an sie 13.628,15 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.10.2018 zu zahlen.

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