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   ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19   

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https://dejure.org/2020,16351
ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19 (https://dejure.org/2020,16351)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 14.01.2020 - 2 BV 5/19 (https://dejure.org/2020,16351)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 14. Januar 2020 - 2 BV 5/19 (https://dejure.org/2020,16351)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auflösung des Betriebsrats wegen Datenschutzverstößen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat auflösen wegen Datensammlung und unberechtigter Verteilung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auflösung des Betriebsrats wegen Datenschutzverstößen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 504
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 19.05.1983 - 6 AZR 290/81

    Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19
    § 102 BetrVG enthält keine § 78 a Abs. 4 Satz 2 BetrVG entsprechende Regelung (BAG, Urteil vom 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81).

    Der Betriebsrat hat nicht für die Wahrnehmung der arbeitsvertraglichen Rechte der einzelnen Arbeitnehmer zu sorgen, soweit dies nicht gesetzlich vorgesehen ist (BAG, Urteil vom 19. Mai 1983 - 6 AZR 290/81).

  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19
    Er ist also nicht Vertreter im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung (BAG, Urteil vom 17. Februar 1981 - 1 AZR 290/78 -, BAGE 35, 80-94, Rn. 35).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - 10 TaBV 2078/15

    Auflösung des Betriebsrats - Pflichtverstoß einzelner Mitglieder

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19
    Nach der Rechtsprechung kann nämlich eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats als Organ auch gegeben sein, wenn der Betriebsrat gesetzwidriges Verhalten einzelner Mitglieder oder seiner Ausschüsse billigt oder unterstützt (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Februar 2016 - 10 TaBV 2078/15).
  • ArbG Iserlohn, 02.03.2021 - 2 BV 1/20

    Sozialplan, Dotierung, wirtschaftliche Vertretbarkeit, "Sozialplan 0"

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19
    Wie dem Vorsitzenden nunmehr im Rahmen der Absetzung des Beschlusses bekannt geworden ist, ist das entsprechende Beschlussverfahren gerichtet auf die Anfechtung des Spruchs der Einigungsstelle mittlerweile unter dem Aktenzeichen 2 BV 1/20 anhängig.
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19
    So hat das BAG mit Urteil vom 24.10.2018 entschieden, dass ein Rechtsschutzsekretär "im Rahmen der von ihm zu erbringenden Rechtsberatung und -vertretung nicht "den Pflichten des anwaltlichen Berufsrechts unterworfen"" ist (BAG, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 10 AZR 69/18).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19
    Die dem Betriebsrat eingeräumte Überwachungsbefugnis ist darauf beschränkt, eine Missachtung oder eine fehlerhafte Durchführung von geltenden Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen beim Arbeitgeber zu beanstanden und auf Abhilfe zu drängen Für die Geltendmachung individueller Ansprüche ist der einzelne Arbeitnehmer verantwortlich (Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, 29. Aufl. 2018, BetrVG § 80 Rn. 15; vgl. zum Fall von Verstößen gegen Tarifverträge: BAG, Beschluss vom 28.5. 2002 - 1 ABR 32/01).
  • ArbG Hamm, 06.05.2020 - 3 Ca 1528/19
    Auszug aus ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19
    Die Arbeitnehmerin, von welcher der Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg im Kündigungsschutzverfahren zum Aktenzeichen 3 Ca 1528/19 eingereicht worden war, habe vor der Zurverfügungstellung dieses Bescheides in die entsprechende Verwendung gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden eingewilligt und diese Einwilligung auch nachträglich gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden bestätigt.
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19
    Nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92) kommt eine Auflösung des Betriebsrats nach § 23 Abs. 1 S. 1 BetrVG in Betracht, wenn dieser grob gegen seine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz verstoßen hat, so dass unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsführung des Betriebsrats untragbar erscheint.
  • ArbG Krefeld, 06.02.1995 - 4 BV 34/94

    Voraussetzungen der Auflösung eines Betriebsrats; Verpflichtung des Betriebsrates

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 14.01.2020 - 2 BV 5/19
    Als grobe Pflichtverletzungen kommen insbesondere die grundsätzliche Missachtung der Gebote des § 2 Abs. 1 BetrVG im Hinblick auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (ArbG Krefeld, Beschluss vom 6.2.1995 - 4 BV 34/94, NZA 1995, 803; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, 29. Aufl. 2018, BetrVG § 23 Rn. 37) und die Weitergabe vertraulicher Vorgänge und Daten an Dritte (ErfK/Koch, 20. Aufl. 2020, BetrVG § 23 Rn. 5) in Betracht.
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