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ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18
- LAG Köln, 28.02.2020 - 9 TaBV 32/19
- LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19
Bewerbungsmanagementsystem, Einstellung, Unterrichtung des Betriebsrats, …
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.03.2019 - 5 BV 506/18 - wird zurückgewiesen.Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln - 5 BV 506/18 - vom 28.03.2019 aufzuheben und die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung der Frau L B auf die Position CAP Programmer in der Abteilung MACS Services zu ersetzen.