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   ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13   

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https://dejure.org/2014,64230
ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13 (https://dejure.org/2014,64230)
ArbG Köln, Entscheidung vom 01.08.2014 - 19 BV 305/13 (https://dejure.org/2014,64230)
ArbG Köln, Entscheidung vom 01. August 2014 - 19 BV 305/13 (https://dejure.org/2014,64230)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbständige Betriebsratsfähigkeit eines Produktionsstandorts; Betrieb als organisatorische Einheit; Zusammenfassung der in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel; Steuerung der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter

    Auszug aus ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13
    Denn der Zweck der Regelung in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG besteht darin, den Arbeitnehmern von Betriebsteilen eine effektive Vertretung durch einen eigenen Betriebsrat zu ermöglichen, wenn wegen der räumlichen Trennung des (Haupt-)Betriebes von dem Betriebsteil die persönliche Kontaktnahme zwischen Betriebsrat und den Arbeitnehmern im Betriebsteil so erschwert ist, dass der Betriebsrat die Interessen dieser Arbeitnehmer nicht mit der nötigen Intensität und Sachkunde wahrnehmen kann und sich die Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen an den Betriebsrat wenden können (BAG, Beschl. v. 24.09.1968 - 1 ABR 4/68, AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG) oder Betriebsratsmitglieder, die in dem Betriebsteil beschäftigt sind, nicht kurzfristig zu Sitzungen im Hauptbetrieb kommen können (BAG, Beschl. v. 21.06.1995 - 2 AZR 693/94, AP Nr. 16 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 07.05.2008 - 7 ABR 15/07, NZA 2009, 328).

    Ein im Wesentlichen auf telefonische Kontakte angewiesenes Zusammenwirken des Betriebsrats mit der Belegschaft eines Betriebsteils wird grundsätzlich den Anforderungen sachgemäßer Betriebsratsarbeit nicht genügen (BAG, Beschl. v. 21.06.1995 - 2 AZR 693/94, AP Nr. 16 zu § 1 BetrVG 1972 m.w.Nachw.).

    Für eine Betriebsgemeinschaft kann die Fluktuation der Arbeitnehmer von einer zur anderen Betriebsstätte sprechen (BAG, Beschl. v. 21.06.1995 - 2 AZR 693/94, AP Nr. 16 zu § 1 BetrVG 1972, Kloppenburg , in: HaKo-BetrVG, 2. Aufl., 2006, § 4 Rn. 9).

  • BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75

    Begriff der räumlich weiten Entfernung vom Hauptbetrieb

    Auszug aus ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13
    Entscheidend ist vielmehr, ob eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft trotz der gegebenen Entfernung durch den Betriebsrat des Hauptbetriebes möglich ist (BAG, Beschl. v. 24.02.1976 - 1 ABR 62/75, AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972; Richardi , in: Richardi, BetrVG, 14. Aufl., 2014, § 4 Rn. 17).

    In diesen Fällen sollen Betriebe ihre eigenen Betriebsräte bilden (BT-Drucks. 1/1546 S. 37, zu § 3 Abs. 2 Reg-Entw. BetrVG 1952; BAG, Beschl. v. 24.02.1976 - 1 ABR 62/75, AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972).

  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07

    Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen

    Auszug aus ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13
    Denn der Zweck der Regelung in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG besteht darin, den Arbeitnehmern von Betriebsteilen eine effektive Vertretung durch einen eigenen Betriebsrat zu ermöglichen, wenn wegen der räumlichen Trennung des (Haupt-)Betriebes von dem Betriebsteil die persönliche Kontaktnahme zwischen Betriebsrat und den Arbeitnehmern im Betriebsteil so erschwert ist, dass der Betriebsrat die Interessen dieser Arbeitnehmer nicht mit der nötigen Intensität und Sachkunde wahrnehmen kann und sich die Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen an den Betriebsrat wenden können (BAG, Beschl. v. 24.09.1968 - 1 ABR 4/68, AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG) oder Betriebsratsmitglieder, die in dem Betriebsteil beschäftigt sind, nicht kurzfristig zu Sitzungen im Hauptbetrieb kommen können (BAG, Beschl. v. 21.06.1995 - 2 AZR 693/94, AP Nr. 16 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 07.05.2008 - 7 ABR 15/07, NZA 2009, 328).

    Für das Merkmal der Erreichbarkeit des Betriebsrats im Hauptbetrieb kommt es grundsätzlich auf die Erreichbarkeit der Zentrale mit öffentlichen Verkehrsmitteln an (BAG, Beschl. v. 07.05.2008 - 7 ABR 15/07, NZA 2009, 328).

  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    Auszug aus ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13
    Die Belegschaft muss wissen, welchem Arbeitskollegen sie das Vertrauen schenken kann (BAG, Beschl. v. 23.09.1982 - 6 ABR 42/81, EzA Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972).
  • LAG Köln, 12.06.2001 - 13 TaBV 9/01

    Betriebsrat; sachliche Mittel; Freischaltung der Telefonanlage

    Auszug aus ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13
    Das Bedürfnis der Mitarbeiter, sich an ein bestimmtes Betriebsratsmitglied zu wenden, kann sich etwa daraus ergeben, dass sich der Betriebsrat aus Vertretern verschiedener Listen zusammensetzt oder, dass ein Betriebsratsmitglied für das Anliegen des Arbeitnehmers eine besondere Kompetenz besitzt oder auf Grund seines Geschlechts, Nationalität oder politischer Auffassung sein besonderes Vertrauen genießt (LAG Köln, Beschl. v. 12.06.2001 - 13 TaBV 9/01, BeckRS 2001, 30791571).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13
    Vorfragen im Hinblick auf Rechtsverhältnisse können aber nicht mittels Feststellungsantrags beantwortet werden (vgl. etwa BGH, Urt. v. 19.04.2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280 [2281] m.w.Nachw.).
  • BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 4/68

    Begriff der "räumlich weiten Entfernung"

    Auszug aus ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13
    Denn der Zweck der Regelung in § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG besteht darin, den Arbeitnehmern von Betriebsteilen eine effektive Vertretung durch einen eigenen Betriebsrat zu ermöglichen, wenn wegen der räumlichen Trennung des (Haupt-)Betriebes von dem Betriebsteil die persönliche Kontaktnahme zwischen Betriebsrat und den Arbeitnehmern im Betriebsteil so erschwert ist, dass der Betriebsrat die Interessen dieser Arbeitnehmer nicht mit der nötigen Intensität und Sachkunde wahrnehmen kann und sich die Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen an den Betriebsrat wenden können (BAG, Beschl. v. 24.09.1968 - 1 ABR 4/68, AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG) oder Betriebsratsmitglieder, die in dem Betriebsteil beschäftigt sind, nicht kurzfristig zu Sitzungen im Hauptbetrieb kommen können (BAG, Beschl. v. 21.06.1995 - 2 AZR 693/94, AP Nr. 16 zu § 1 BetrVG 1972; BAG, Beschl. v. 07.05.2008 - 7 ABR 15/07, NZA 2009, 328).
  • LG Frankfurt/Main, 28.11.2008 - 21 O 298/07
    Auszug aus ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13
    Mit der Entscheidung über den (Haupt-)Antrag der Beteiligten zu 1) ist dem Feststellungsinteresse des Beteiligten zu 2) vollumfänglich genüge getan (vgl. zum Wegfall des Feststellungsinteresses der negativen Feststellungsklage bei Erhebung der positiven Feststellungsklage etwa LG Frankfurt, Urt. v. 28.11.2008 - 21 O 298/07, BeckRS 2011, 07859).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 72/10

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen

    Auszug aus ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13
    Mit diesem Verfahren eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, gerichtlich mit Bindungswirkung unabhängig von einer konkreten Betriebsratswahl klären zu lassen, ob eine Organisationseinheit betriebsratsfähig ist (BAG, Beschl. v. 18.01.2012 - 7 ABR 72/10, AP Nr. 33 zu § 1 Gemeinsamer Betrieb BetrVG 1972).
  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08

    Betrieb und Betriebsteil

    Auszug aus ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13
    Dazu müssen die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (vgl. BAG, Beschl. v. 09.12.2009 - 7 ABR 38/08, NZA 2010, 906 [908] m.w.Nachw.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2013 - 1 TaBV 35/12

    Betriebsratswahl, Wirksamkeit, Betriebsrat, Rücktritt, Betriebsbegriff,

  • Drs-Bund, 31.10.1950 - BT-Drs I/1546
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

  • LAG Köln, 06.02.2015 - 4 TaBV 60/14

    Betriebsratsfähigkeit eines 11 km vom Hauptbetrieb entfernten Betriebsteils

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.08.2014- 19 BV 305/13 - wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 01.08.2014- AZ: 19 BV 305/13 - abzuändern und festzustellen, dass der Produktionsstandort der Beteiligten zu 1) im Chemiepark K , I straße, H , nicht selbständig betriebsratsfähig, sondern dem Hauptbetrieb am Standort W , B Straße , W , zuzuordnen ist.

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