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ArbG Köln, 04.09.2015 - 1 Ca 9771/14 |
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 04.09.2015 - 1 Ca 9771/14
- LAG Köln, 04.03.2016 - 4 Sa 1001/15
- BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 402/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 107/08
Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers
Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2015 - 1 Ca 9771/14
Das wirkt sich entsprechend in der Insolvenz aus (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 1. a) der Gründe).Stehen damit nur der Unterstützungskasse als Versicherungsnehmerin der Rückdeckungsversicherung Rechte aus der Versicherung zu und nicht dem Arbeitgeber, kann im Falle einer Insolvenz von letzterem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer insoweit anschließt, der Insolvenzverwalter keine Auskehrung des Rückkaufwertes der Rückdeckungsversicherung verlangen (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, Orientierungssatz und zu 1. b) aa) der Gründe).
(1) In der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 29.10.2010 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, in dem die betreffenden Arbeitnehmer entweder bereits nach dem BetrAVG unverfallbare Anwartschaften erworben hatten oder ihnen auf Grund vertraglicher Vereinbarung gegenüber der dortigen Gruppenunterstützungskasse im Versorgungsfall ein Leistungsanspruch zustand, einen Wegfall des Rechtsgrunds für die Beitragszahlungen verneint (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, Orientierungssatz und zu 1. b) ee) der Gründe).
Vertragliche Ansprüche bleiben deshalb im Grundsatz wirksam und sind lediglich in das System der Insolvenzordnung einzubeziehen (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 1. a) der Gründe m.w. Nachw.).
- BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2015 - 1 Ca 9771/14
Das wirkt sich entsprechend in der Insolvenz aus (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 1. a) der Gründe).Stehen damit nur der Unterstützungskasse als Versicherungsnehmerin der Rückdeckungsversicherung Rechte aus der Versicherung zu und nicht dem Arbeitgeber, kann im Falle einer Insolvenz von letzterem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer insoweit anschließt, der Insolvenzverwalter keine Auskehrung des Rückkaufwertes der Rückdeckungsversicherung verlangen (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, Orientierungssatz und zu 1. b) aa) der Gründe).
(1) In der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 29.10.2010 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, in dem die betreffenden Arbeitnehmer entweder bereits nach dem BetrAVG unverfallbare Anwartschaften erworben hatten oder ihnen auf Grund vertraglicher Vereinbarung gegenüber der dortigen Gruppenunterstützungskasse im Versorgungsfall ein Leistungsanspruch zustand, einen Wegfall des Rechtsgrunds für die Beitragszahlungen verneint (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, Orientierungssatz und zu 1. b) ee) der Gründe).
Vertragliche Ansprüche bleiben deshalb im Grundsatz wirksam und sind lediglich in das System der Insolvenzordnung einzubeziehen (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 1. a) der Gründe m.w. Nachw.).
- LAG München, 10.05.2006 - 9 Sa 999/05
Beitragsrückzahlung durch Unterstützungskasse bei Erlöschen der Mitgliedschaft …
Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2015 - 1 Ca 9771/14
(2) Soweit die Versorgungsanwartschaften gesetzlich noch unverfallbar sind und kein vertraglicher Ausschluss der Rückforderung vorliegt, was bei den Versorgungsanwartschaften der Arbeitnehmer der Insolvenzschuldnerin den Angaben des Klägers zufolge der Fall sein soll, hat zwar das LAG München in einer Entscheidung vom 10.05.2006 einen Anspruch des Insolvenzverwalters gegen die Unterstützungskasse auf "Rückzahlung der noch nicht bestimmungsgemäß verwendeten Beiträge" aus § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB bzw. §§ 675 Abs. 1, 667 BGB bejaht, sofern nicht gemäß § 9 Abs. 3 BetrAVG eine Vermögensübertragung auf den Träger der Insolvenzsicherung stattgefunden habe (LAG München, Urteil vom 10.05.2006 - 9 Sa 999/05, zitiert nach juris ).
- BAG, 16.10.2018 - 3 AZR 402/16
Gruppenunterstützungskasse - Rückgewähranspruch
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. März 2016 - 4 Sa 1001/15 - aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 4. September 2015 - 1 Ca 9771/14 - wird zurückgewiesen. - LAG Köln, 04.03.2016 - 4 Sa 1001/15
Ansprüche des in Insolvenz gefallenen Arbeitgebers gegen einen Pensionsverein auf …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 04.09.2015 - 1 Ca 9771/14 - abgeändert:.