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   ArbG Köln, 04.09.2015 - 17 Ga 77/15   

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https://dejure.org/2015,66308
ArbG Köln, 04.09.2015 - 17 Ga 77/15 (https://dejure.org/2015,66308)
ArbG Köln, Entscheidung vom 04.09.2015 - 17 Ga 77/15 (https://dejure.org/2015,66308)
ArbG Köln, Entscheidung vom 04. September 2015 - 17 Ga 77/15 (https://dejure.org/2015,66308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrentenschutz eines abgelehnten Bewerbers im Wege der einstweiligen Verfügung; Grundrechtsgleiches Recht auf ermessenfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl; Unmittelbare Gefährdung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die Besetzung der ausgeschriebenen ...

Kurzfassungen/Presse

  • aachener-zeitung.de (Pressemeldung, 30.01.2017)

    Absage im öffentlichen Dienst: Bewerber haben Anspruch auf Begründung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2015 - 17 Ga 77/15
    Auch dort hat die Rechtsprechung eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast für den Fall entwickelt, dass der Arbeitnehmer keine Kenntnis von den Gründen hat, die den Arbeitgeber zu der getroffenen sozialen Auswahl bewogen haben (vgl. BAG, Urt. v. 24.03.1983 - 2 AZR 21/82; Korinth , Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl., 2015, I Rn. 305).
  • BAG, 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

    Konkurrentenklage - Anforderungsprofil

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2015 - 17 Ga 77/15
    Art. 33 Abs. 2 GG begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf ermessenfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl sowie ein subjektives Recht eines jeden Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (vgl. nur BAG, Urt. v. 06.05.2014 - 9 AZR 724/12).
  • LAG Nürnberg, 06.12.2005 - 7 Sa 192/05

    Einstellung - Auswahlverfahren - Konkurrentenklage - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2015 - 17 Ga 77/15
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich hierbei darauf, ob der öffentliche Arbeitgeber diesen gesetzlichen Rahmen beachtet hat, oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertungsmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. LAG Nürnberg, Urt. v. 06.12.2005 - 7 Sa 192/05, Rn. 43; zitiert nach juris).
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2015 - 17 Ga 77/15
    Daher erledigt sich eine Konkurrentenklage grundsätzlich mit der endgültigen Übertragung des Amts auf den Mitbewerber, dem unterlegenen Bewerber stehen allenfalls Schadensersatzansprüche zu (vgl. BAG, Urt. v. 18.09.2007 - 9 AZR 672/06, m.w.Nachw.).
  • LAG Thüringen, 13.01.1997 - 8 Sa 232/96

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Untersagung der

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2015 - 17 Ga 77/15
    Der Vortrag, der Arbeitgeber habe soziale Gesichtspunkte nicht ausreichend beachtet, ist zugleich unstreitig, wenn der Arbeitgeber bei seiner die Auskunft verweigernden Haltung verbleibt, denn er hat damit nach § 138 Abs. 2 ZPO nicht hinreichend bestritten (LAG Thüringen, Urt. v. 13.01.1997 - 8 Sa 232/96).
  • LAG Niedersachsen, 08.11.2004 - 5 Sa 576/04

    Zulässigkeit des Anstrebens einer neuen Entscheidung über die Bewerbung

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2015 - 17 Ga 77/15
    Die gleichen Erwägungen gelten, wenn der Arbeitgeber es - wie im vorliegenden Fall - entgegen seiner Auskunftsverpflichtung bereits unterlässt, den unterlegenen Arbeitnehmer vor der Einstellung des ausgewählten Bewerbers über diesen Ausgang des Verfahrens zu informieren, damit vollendete Tatsachen schafft und dem Arbeitnehmer somit die Möglichkeit des effektiven Rechtsschutzes abschneidet (ebenso LAG Niedersachsen, Urt. v. 08.11.2004 - 5 Sa 576/04).
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Auszug aus ArbG Köln, 04.09.2015 - 17 Ga 77/15
    Da der abgelehnte Bewerber nicht in der Lage ist, die entscheidungserheblichen Tatsachen selbst vorzutragen, hat er einen Auskunftsanspruch gegen die Behörde über Namen und Qualifikation des Mitbewerbers gemäß Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG bzw. § 242 BGB (vgl. BAG, Urt. v. 28.05.2002 - 9 AZR 751/00).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 32/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein

    Unabhängig davon ist das in diesem Zusammenhang vom Beschwerdeführer zitierte Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 4. September 2015 - 17 GA 77/15 (juris) aber auch für die vorliegende Fallkonstellation unergiebig.
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