Rechtsprechung
   ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,65749
ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20 (https://dejure.org/2021,65749)
ArbG Köln, Entscheidung vom 04.11.2021 - 14 BV 208/20 (https://dejure.org/2021,65749)
ArbG Köln, Entscheidung vom 04. November 2021 - 14 BV 208/20 (https://dejure.org/2021,65749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,65749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20
    Der Betriebsrat hat jedoch nur dann einen Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Sachmittels, wenn dieses zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist (vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16; BAG, Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20; BAG, Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 17, jeweils zum Internet).

    Das Gericht kann die Entscheidung des Betriebsrats dann nicht durch seine eigene ersetzen, wenn das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben dient und sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums hält (vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16; BAG Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20; BAG Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 18f.).

    Im Rahmen der Interessenabwägung können neben der Begrenzung der Kostenpflicht auch andere Gesichtspunkt, wie das betriebsübliche und auf der Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau, zu berücksichtigen sein (vgl. BAG Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 27).

  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABR 50/14

    Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss

    Auszug aus ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20
    Der Betriebsrat hat jedoch nur dann einen Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Sachmittels, wenn dieses zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist (vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16; BAG, Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20; BAG, Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 17, jeweils zum Internet).

    Das Gericht kann die Entscheidung des Betriebsrats dann nicht durch seine eigene ersetzen, wenn das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben dient und sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums hält (vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16; BAG Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20; BAG Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 18f.).

  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20
    Der Betriebsrat hat jedoch nur dann einen Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Sachmittels, wenn dieses zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist (vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16; BAG, Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20; BAG, Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 17, jeweils zum Internet).

    Das Gericht kann die Entscheidung des Betriebsrats dann nicht durch seine eigene ersetzen, wenn das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben dient und sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums hält (vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16; BAG Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20; BAG Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 18f.).

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auszug aus ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20
    Sowohl bei einer dem Antrag stattgebenden als auch einer ihn abweisenden Sachentscheidung muss zweifelsfrei feststellbar sein, worüber das Gericht entschieden hat (vgl. BAG Beschluss vom 09.07.2013, 1 ABR 17/12, Rn. 14; BAG Beschluss vom 18.05.2016, 7 ABR 41/14, Rn. 20).

    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. BAG Beschluss vom 09.07.2013, 1 ABR 17/12, Rn. 14).

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 41/14

    Beschlussverfahren - Antragsauslegung - Bestimmtheitsgebot - feststellungsfähiges

    Auszug aus ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20
    Sowohl bei einer dem Antrag stattgebenden als auch einer ihn abweisenden Sachentscheidung muss zweifelsfrei feststellbar sein, worüber das Gericht entschieden hat (vgl. BAG Beschluss vom 09.07.2013, 1 ABR 17/12, Rn. 14; BAG Beschluss vom 18.05.2016, 7 ABR 41/14, Rn. 20).
  • LAG Köln, 24.06.2022 - 9 TaBV 52/21

    Antragsbindung im Beschlussverfahren; Heilung eines Verstoßes gegen § 308 ZPO ;

    Die Beschwerden des Betriebsrats und der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 04.11.2021 - 14 BV 208/20 - werden zurückgewiesen.

    Der Betriebsrat beantragt, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 04.11.2021,14 BV 208/20, abzuändern und die Arbeitgeberin zu verpflichten, ihm einen funktionsfähigen, handelsüblichen, dem gegenwärtigen technischen Stand entsprechenden Laptop des Typs Lenovo ThinkPad mit mindestens den erstinstanzlich bezeichneten Leistungsmerkmalen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht