Rechtsprechung
ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
Ausstattung des Betriebsrats mit einem Laptop I
- rewis.io
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20
- LAG Köln, 24.06.2022 - 9 TaBV 52/21
- ArbG Köln, 10.01.2023 - 14 BV 208/20
- LAG Köln - 5 Ta 26/23 (anhängig)
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11
Internetzugang für Betriebsrat
Auszug aus ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20
Der Betriebsrat hat jedoch nur dann einen Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Sachmittels, wenn dieses zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist (…vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16; BAG, Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20; BAG…, Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 17, jeweils zum Internet).Das Gericht kann die Entscheidung des Betriebsrats dann nicht durch seine eigene ersetzen, wenn das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben dient und sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums hält (…vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16; BAG Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20;… BAG Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 18f.).
Im Rahmen der Interessenabwägung können neben der Begrenzung der Kostenpflicht auch andere Gesichtspunkt, wie das betriebsübliche und auf der Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau, zu berücksichtigen sein (vgl. BAG Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 27).
- BAG, 20.04.2016 - 7 ABR 50/14
Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss
Auszug aus ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20
Der Betriebsrat hat jedoch nur dann einen Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Sachmittels, wenn dieses zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist (vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16; BAG…, Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20; BAG…, Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 17, jeweils zum Internet).Das Gericht kann die Entscheidung des Betriebsrats dann nicht durch seine eigene ersetzen, wenn das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben dient und sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums hält (vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16;… BAG Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20;… BAG Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 18f.).
- BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08
Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder
Auszug aus ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20
Der Betriebsrat hat jedoch nur dann einen Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Sachmittels, wenn dieses zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist (…vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16; BAG…, Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20; BAG, Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 17, jeweils zum Internet).Das Gericht kann die Entscheidung des Betriebsrats dann nicht durch seine eigene ersetzen, wenn das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben dient und sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums hält (…vgl. BAG Beschluss vom 20.04.2016, 7 ABR 50/14, Rn. 16;… BAG Beschluss vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11, Rn. 20; BAG Beschluss vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08, Rn. 18f.).
- BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung
Auszug aus ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20
Sowohl bei einer dem Antrag stattgebenden als auch einer ihn abweisenden Sachentscheidung muss zweifelsfrei feststellbar sein, worüber das Gericht entschieden hat (vgl. BAG Beschluss vom 09.07.2013, 1 ABR 17/12, Rn. 14;… BAG Beschluss vom 18.05.2016, 7 ABR 41/14, Rn. 20).Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. BAG Beschluss vom 09.07.2013, 1 ABR 17/12, Rn. 14).
- BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 41/14
Beschlussverfahren - Antragsauslegung - Bestimmtheitsgebot - feststellungsfähiges …
Auszug aus ArbG Köln, 04.11.2021 - 14 BV 208/20
Sowohl bei einer dem Antrag stattgebenden als auch einer ihn abweisenden Sachentscheidung muss zweifelsfrei feststellbar sein, worüber das Gericht entschieden hat (…vgl. BAG Beschluss vom 09.07.2013, 1 ABR 17/12, Rn. 14; BAG Beschluss vom 18.05.2016, 7 ABR 41/14, Rn. 20).
- LAG Köln, 24.06.2022 - 9 TaBV 52/21
Antragsbindung im Beschlussverfahren; Heilung eines Verstoßes gegen § 308 ZPO ; …
Die Beschwerden des Betriebsrats und der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 04.11.2021 - 14 BV 208/20 - werden zurückgewiesen.Der Betriebsrat beantragt, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 04.11.2021,14 BV 208/20, abzuändern und die Arbeitgeberin zu verpflichten, ihm einen funktionsfähigen, handelsüblichen, dem gegenwärtigen technischen Stand entsprechenden Laptop des Typs Lenovo ThinkPad mit mindestens den erstinstanzlich bezeichneten Leistungsmerkmalen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.