Rechtsprechung
ArbG Köln, 06.11.2014 - 11 Ca 3817/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Rechtsanwaltskosten; Erstattung; Schadensersatz; Strafanzeige
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rechtsanwaltskosten; Erstattung; Schadensersatz; Strafanzeige
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten für seinen von ihm selbst angezeigten Arbeitnehmer
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Arbeitgeber muss Rechtsanwaltskosten erstatten
- arbeitsrecht-hessen.de
Arbeitgeber muss Rechtsanwaltskosten erstatten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Arbeitgeber muss sich vor Strafanzeige um interne Klärung bemühen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss sich vor Strafanzeige um interne Klärung bemühen
- beck-blog (Kurzinformation)
Erstattung von Anwaltskosten durch Arbeitgeber nach vermeidbarer Strafanzeige
- faz.net (Kurzinformation)
Darf mein Arbeitgeber mich anzeigen?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erstattung von Anwaltskosten durch Arbeitgeber nach leicht vermeidbarer Strafanzeige
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erstattung von Anwaltskosten durch Arbeitgeber nach leicht vermeidbarer Strafanzeige
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss nach falscher Strafanzeige Anwaltskosten erstatten
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers bei ungerechtfertigter Strafanzeige gegen Arbeitnehmer
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber zur Erstattung von Anwaltskosten verpflichtet
- haerlein.de (Kurzinformation)
Kann ein Arbeitgeber der gutgläubig gegen einen Arbeitnehmer eine Strafanzeige erstattet, verpflichtet sein diesem die Anwaltskosten zu erstatten?
- haufe.de (Kurzinformation)
Voreiliger Arbeitgeber erstattet teure Strafanzeige
- arbrb.de (Kurzinformation)
Voreilige Strafanzeigen haben ihren Preis
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Kosten erstatten wenn er vor einer Strafanzeige den AN nicht anhört
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer vorschnell angezeigt - Arbeitgeber muss Verteidigerkosten des Arbeitnehmers zahlen
- wordpress.com (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Anwaltskosten des Arbeitnehmers übernehmen bei unberechtigter Strafanzeige
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitgeber muss Anwaltskosten bei leicht vermeidbarer Strafanzeige erstatten - Arbeitgeber hätte Arbeitnehmer vor Erstattung der Anzeige befragen und den Sachverhalt aufklären können
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85
Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser …
Auszug aus ArbG Köln, 06.11.2014 - 11 Ca 3817/14
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 25.02.1987 (1 BvR 1086/85) entschieden, dass der gutgläubige Strafanzeigeerstatter nicht mit dem Risiko eines gegen ihn gerichteten Schadensersatzanspruches belastet werden darf, falls die Anzeige nicht zum Erweis des behaupteten Vorwurfs führt.Vor vorsätzlich falschen Verdächtigungen und leichtfertigen Anzeigen, also Anzeigen, die ohne erkennbaren Grund erstattet würden, biete § 469 StPO ausreichenden Schutz (BVerfG, Urteil v. 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85, Rn. 11 - zitiert nach juris).
- BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08
Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren
Auszug aus ArbG Köln, 06.11.2014 - 11 Ca 3817/14
Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitnehmer nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08). - BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus ArbG Köln, 06.11.2014 - 11 Ca 3817/14
Die Anhörung des Arbeitnehmers ist deshalb ein stets gebotenes Mittel der Sachverhaltsaufklärung (BAG v. 24.05.2002- 2 AZR 206/11 Rn. 33 nach juris).