Rechtsprechung
   ArbG Köln, 07.08.2019 - 20 Ca 581/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24036
ArbG Köln, 07.08.2019 - 20 Ca 581/19 (https://dejure.org/2019,24036)
ArbG Köln, Entscheidung vom 07.08.2019 - 20 Ca 581/19 (https://dejure.org/2019,24036)
ArbG Köln, Entscheidung vom 07. August 2019 - 20 Ca 581/19 (https://dejure.org/2019,24036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,24036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Köln, 07.08.2019 - 20 Ca 581/19
    Die Anhörung soll dem Betriebsrat nicht die selbstständige - objektive - Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung, sondern gegebenenfalls eine Einflussnahme auf die Willensbildung des Arbeitgebers ermöglichen (BAG, Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - juris Rdn. 14; Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - juris jeweils m.w.N.).

    Dabei hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat grundsätzlich auch die den Arbeitnehmer entlastenden Umstände mitzuteilen (BAG, Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - juris m.w.N.).

  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Köln, 07.08.2019 - 20 Ca 581/19
    Die Anhörung soll dem Betriebsrat nicht die selbstständige - objektive - Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung, sondern gegebenenfalls eine Einflussnahme auf die Willensbildung des Arbeitgebers ermöglichen (BAG, Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 15/15 - juris Rdn. 14; Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 736/13 - juris jeweils m.w.N.).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus ArbG Köln, 07.08.2019 - 20 Ca 581/19
    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - Juris Rdn 47; Urteil vom 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 - Juris Rdn 16).
  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Köln, 07.08.2019 - 20 Ca 581/19
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - ebenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 17.03.2016 - 2 AZR 110/15 - Juris Rdn 17 m.w.N.).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Köln, 07.08.2019 - 20 Ca 581/19
    Ein solcher Verdacht stellt gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 2 AZR 797/11 - juris Rdn. 16).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Köln, 07.08.2019 - 20 Ca 581/19
    Bloße, auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen dementsprechend zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG, Urteil vom 25.10.2012 - 2 AZR 700/11 - juris Rdn. 13 f. m.w.N.).
  • BAG, 20.08.2009 - 2 AZR 499/08

    Abmahnung wegen religiöser Bekundung in der Schule

    Auszug aus ArbG Köln, 07.08.2019 - 20 Ca 581/19
    Zu ermitteln ist, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch zugemutet werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 20.08.2009 - 2 AZR 499/08 - Juris Rdn 35 m.w.N.).
  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus ArbG Köln, 07.08.2019 - 20 Ca 581/19
    Der Arbeitgeber, der Anhaltspunkte für einen Sachverhalt erhält, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die 2-Wochenfrist zu laufen beginnt (BAG, Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 - Juris; BAG, Urteil vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12 - Juris).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus ArbG Köln, 07.08.2019 - 20 Ca 581/19
    Der Arbeitgeber, der Anhaltspunkte für einen Sachverhalt erhält, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte, kann nach pflichtgemäßem Ermessen Ermittlungen anstellen und den Betroffenen anhören, ohne dass die 2-Wochenfrist zu laufen beginnt (BAG, Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 - Juris; BAG, Urteil vom 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12 - Juris).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

    Auszug aus ArbG Köln, 07.08.2019 - 20 Ca 581/19
    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 in Verbindung mit § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 - Juris Rdn 47; Urteil vom 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 - Juris Rdn 16).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht