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   ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20   

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ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20 (https://dejure.org/2021,36596)
ArbG Köln, Entscheidung vom 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20 (https://dejure.org/2021,36596)
ArbG Köln, Entscheidung vom 08. September 2021 - 18 Ca 3348/20 (https://dejure.org/2021,36596)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.02.2015 - 1 BvR 472/14

    Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter über geschlechtliche

    Auszug aus ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20
    Hierfür bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erweiterte richterliche Gestaltungsmöglichkeiten, wenn es darum geht, verfassungsmäßigen Rechten des Einzelnen zum Durchbruch zu verhelfen (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 BvR 472/14 -, BVerfGE 138, 377-397, Rn. 41).

    Umso klarer eine nach vorstehenden Grundsätzen gebotene Rechtsfortbildung dem Gericht durch die Verfassung vorgezeichnet ist umso weiter reicht die Befugnis der Gerichte, diese Position - auch unter Belastung einer gegenläufigen, aber schwächeren Rechtsposition - durchzusetzen (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 BvR 472/14 -, BVerfGE 138, 377-397, Rn. 42).

  • BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch

    Auszug aus ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20
    Angesichts des die Gesetzesauslegung begrenzenden Wortlauts aus Sicht des Normadressaten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Juli 2015 - 2 BvR 2558/14 -, Rn. 61, juris) kommt insoweit nur eine richterliche Rechtsfortbildung in Betracht.
  • LAG Köln, 21.12.2011 - 8 Sa 1328/10

    Vergütung der schwangeren Arbeitnehmerin während des gesetzlichen

    Auszug aus ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20
    Mangels tariflich oder vertraglich festgelegter monatlicher Arbeitszeiten kann weder von einem Arbeitsausfall noch (anders als möglicherweise in dem der Entscheidung des LAG Köln vom 21. Dezember 2011 - 8 Sa 1328/10 -, Rn. 51 zugrunde liegenden Sachverhalt) einer unverschuldeten Arbeitsversäumnis im Sinne von § 21 Abs. 2 Nr. 2 MuSchG ausgegangen werden.
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 130/19

    Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag

    Auszug aus ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20
    Eine Aufnahme in den Urteilstenor hatte zu unterbleiben, weil die Gerichte für Arbeitssachen nicht mit Bindung für die Steuerbehörden und Finanzgerichte sowie die Krankenkassen festlegen können, ob ein Betrag abgabenpflichtig ist oder nicht (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 24. Februar 2021 - 10 AZR 130/19 -, Rn. 34 ff., juris).
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - erfolgsabhängige Vergütung -

    Auszug aus ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20
    Diese soll einen möglichst umfangreichen Entgeltschutz bewirken und verhindern, dass abhängig beschäftigte Frauen unter Inkaufnahme von gesundheitlichen Gefährdungen zum Zwecke der Existenzsicherung während der Beschäftigungsverbote gleichwohl arbeiten (vgl. BAG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - 5 AZR 439/10 -, Rn. 18; Rancke, Mutterschutz - Elterngeld - Elternzeit - Betreuungsgeld, MuSchG vor § 18 Rn. 4; Brose/Weth/Volk/Volk, 9. Aufl. 2020, MuSchG § 18 Rn. 2).
  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 742/12

    Benachteiligung wegen des Geschlechts - Schwangerschaft - Kündigung -

    Auszug aus ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20
    Die Kausalität muss eine ausschließliche in dem Sinne sein, dass die Frau ohne die Einwirkung des Beschäftigungsverbots ihren vollen Vergütungsanspruch gehabt hätte, dieser also nicht durch anderweitige Umstände entfallen oder gemindert wäre (zu § 11 MuSchG aF: BAG, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 8 AZR 742/12 -, Rn. 35, juris; Brose/Weth/Volk/Volk, 9. Aufl. 2020, MuSchG § 18 Rn. 29 mwN).
  • LAG Köln, 08.04.2022 - 10 Sa 670/21

    Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen; Erweiterte Wortauslegung und

    Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20 - auf die Anschlussberufung der Klägerin teilweise abgeändert und hinsichtlich Ziffern 2) und 3) wie folgt neu gefasst:.

    Wegen der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils vom 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20 - Bezug genommen.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20 - die Klage abzuweisen.

  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22

    Mutterschutzlohn - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 8. September 2021 - 18 Ca 3348/20 - wird zurückgewiesen.

    I.b. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 8. September 2021 - 18 Ca 3348/20 - teilweise abgeändert und hinsichtlich seiner Ziffer 3.

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