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   ArbG Köln, 11.12.2014 - 4 Ca 5315/14   

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https://dejure.org/2014,56326
ArbG Köln, 11.12.2014 - 4 Ca 5315/14 (https://dejure.org/2014,56326)
ArbG Köln, Entscheidung vom 11.12.2014 - 4 Ca 5315/14 (https://dejure.org/2014,56326)
ArbG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 4 Ca 5315/14 (https://dejure.org/2014,56326)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersrentenansprüche auf Grundlage einer Betriebsrente; Vereinbarung einer direkten, unmittelbaren Rentenzahlung durch den Arbeitgeber in Form des Versorgungsversprechens; Beitragsleistung des Arbeitnehmers aus seinem versteuerten und verbeitragten Einkommen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 24.03.2014 - 2 Sa 917/13

    Auslegung einer Pensionskassenregelung

    Auszug aus ArbG Köln, 11.12.2014 - 4 Ca 5315/14
    Die Kammer teilt insofern die Bewertung des Arbeitsgerichts Köln in der Entscheidung vom 17.09.2013 (8 Ca 5163/13, Anlage B 1 zum Schriftsatz des Beklagten vom 30.09.2014, Blatt 155 ff. der Akte) und des Landesarbeitsgerichts Köln mit Urteil vom 24.03.2014 (2 Sa 917/13, Anlage B 2 zum Schriftsatz des Beklagten vom 30.09.2014, Blatt 165 ff. der Akte) zu einem vergleichbaren Sachverhalt.

    Zu diesem zutreffenden Ergebnis kommt das Landesarbeitsgerichts Köln mit Urteil vom 24.03.2014 (2 Sa 917/13) nach Auslegung des Merkblatts sowie der allgemeinen Richtlinien zum Versorgungsversprechen.

  • LAG Köln, 05.06.2015 - 4 Sa 205/15

    Erlöschen einer Anwartschaft in der betrieblichen Altersversorgung durch

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.12.2014 - 4 Ca 5315/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichtes Köln vom 11. Dezember 2014 im Verfahren 4 Ca 5315/14 wird der Beklagte verurteilt, 1. an den Kläger ab dem 01.06.2014 eine monatliche lebenslange Altersrente in Höhe von 92, 87 EUR, zahlbar jeweils zum Monatsletzten, beginnend mit dem 31.06.2014, nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen.

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