Rechtsprechung
ArbG Köln, 11.12.2014 - 4 Ca 5315/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Altersrentenansprüche auf Grundlage einer Betriebsrente; Vereinbarung einer direkten, unmittelbaren Rentenzahlung durch den Arbeitgeber in Form des Versorgungsversprechens; Beitragsleistung des Arbeitnehmers aus seinem versteuerten und verbeitragten Einkommen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln - 4 Ca 5315/15
- ArbG Köln, 11.12.2014 - 4 Ca 5315/14
- LAG Köln, 05.06.2015 - 4 Sa 205/15
- BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 464/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Köln, 24.03.2014 - 2 Sa 917/13
Auslegung einer Pensionskassenregelung
Auszug aus ArbG Köln, 11.12.2014 - 4 Ca 5315/14
Die Kammer teilt insofern die Bewertung des Arbeitsgerichts Köln in der Entscheidung vom 17.09.2013 (8 Ca 5163/13, Anlage B 1 zum Schriftsatz des Beklagten vom 30.09.2014, Blatt 155 ff. der Akte) und des Landesarbeitsgerichts Köln mit Urteil vom 24.03.2014 (2 Sa 917/13, Anlage B 2 zum Schriftsatz des Beklagten vom 30.09.2014, Blatt 165 ff. der Akte) zu einem vergleichbaren Sachverhalt.Zu diesem zutreffenden Ergebnis kommt das Landesarbeitsgerichts Köln mit Urteil vom 24.03.2014 (2 Sa 917/13) nach Auslegung des Merkblatts sowie der allgemeinen Richtlinien zum Versorgungsversprechen.
- LAG Köln, 05.06.2015 - 4 Sa 205/15
Erlöschen einer Anwartschaft in der betrieblichen Altersversorgung durch …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.12.2014 - 4 Ca 5315/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichtes Köln vom 11. Dezember 2014 im Verfahren 4 Ca 5315/14 wird der Beklagte verurteilt, 1. an den Kläger ab dem 01.06.2014 eine monatliche lebenslange Altersrente in Höhe von 92, 87 EUR, zahlbar jeweils zum Monatsletzten, beginnend mit dem 31.06.2014, nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu zahlen.