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   ArbG Köln, 12.03.2012 - 15 Ca 9036/10   

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ArbG Köln, 12.03.2012 - 15 Ca 9036/10 (https://dejure.org/2012,60156)
ArbG Köln, Entscheidung vom 12.03.2012 - 15 Ca 9036/10 (https://dejure.org/2012,60156)
ArbG Köln, Entscheidung vom 12. März 2012 - 15 Ca 9036/10 (https://dejure.org/2012,60156)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 564/09

    Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem

    Auszug aus ArbG Köln, 12.03.2012 - 15 Ca 9036/10
    Das Bundesarbeitsgericht hat in den Entscheidungen vom 12.09.2008 (3 AZR 1160/06) und vom 29.09.2010 (3 AZR 564/09) für die Neuberechnung der Betriebsrenten vorzeitig ausgeschiedener Arbeitnehmer nach dem sog. Barber-Urteil folgendes entschieden:.

    Aus der Subsumtion in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.09.2010 (a.a.O., Rdn. 25, 26) ergibt sich, dass das Bundesarbeitsgericht dabei dem Divisor jeweils die gesamte Zeit der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit von deren Beginn an bis zur Altersgrenze zu Grunde gelegt hat.

  • LAG Köln, 20.01.2012 - 4 Sa 1559/10

    Betriebliche Altersversorgung; Rentenberechnung nach der BAG-Rechtsprechung

    Auszug aus ArbG Köln, 12.03.2012 - 15 Ca 9036/10
    Hinsichtlich der notwendigen Quotierung des Anspruches unter Beachtung der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgt die erkennende Kammer der Berechnung der Beklagten und der Auffassung der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts (4 Sa 1559/10).
  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 695/96

    Auskunft nach § 2 Abs. 6 BetrAVG - Näherungsverfahren

    Auszug aus ArbG Köln, 12.03.2012 - 15 Ca 9036/10
    Erteilt der Arbeitgeber eine unrichtige Auskunft über die Höhe der Versorgungsanwartschaft oder eine Auskunft über eine nicht bestehende Anwartschaft, so ist er hieran nicht gebunden, da es sich regelmäßig um eine reine Wissenserklärung und nicht etwa ein abstraktes oder deklaratorisches Schuldanerkenntnis handelt (BAG, Urteil vom 09.12.1997 - 3 AZR 695/96 - Urteil vom 17.06.2003 - 3 AZR 462/02 -).
  • BAG, 23.08.2011 - 3 AZR 650/09

    Betriebsrente - betriebliche Übung - Urteilsergänzung

    Auszug aus ArbG Köln, 12.03.2012 - 15 Ca 9036/10
    Voraussetzung ist vielmehr, dass darüber hinaus Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die Versorgungsempfänger davon ausgehen konnten, dass die Arbeitgeberin die Zahlungen leistete, obwohl sie wusste , dass sie hierzu nach den Regelungen der Versorgungsordnung nicht verpflichtet war (BAG Urteil vom 23.08.2011 - 3 AZR 650/09 -).
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 462/02

    Auslegung eines Begleitschreibens zu einer Rentenauskunft nach § 2 Abs. 6

    Auszug aus ArbG Köln, 12.03.2012 - 15 Ca 9036/10
    Erteilt der Arbeitgeber eine unrichtige Auskunft über die Höhe der Versorgungsanwartschaft oder eine Auskunft über eine nicht bestehende Anwartschaft, so ist er hieran nicht gebunden, da es sich regelmäßig um eine reine Wissenserklärung und nicht etwa ein abstraktes oder deklaratorisches Schuldanerkenntnis handelt (BAG, Urteil vom 09.12.1997 - 3 AZR 695/96 - Urteil vom 17.06.2003 - 3 AZR 462/02 -).
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 542/13

    Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

    Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. März 2012 - 15 Ca 9036/10 - teilweise abgeändert.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. März 2012 - 15 Ca 9036/10 - wird wie folgt neu gefasst:.

  • LAG Köln, 12.04.2013 - 9 Sa 465/12

    Streit über Betriebsrente

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2012 - 15 Ca 9036/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, 1. unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2012, Aktenzeichen 15 Ca 9036/10, die Beklagte zu verurteilen, an ihn rückständige Betriebsrente in Höhe von 8.550,71 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basisszinssatz aus jeweils 311, 77 EUR seit dem 01.04.2009, 01.05.2009, 01.06.2009, 01.07.2009, 01.08.2009, 01.09.2009, 01.10.2009, 01.11.2009 01.12.2009, 01.01.2010, 01.02.2010, 1.03.2010, 01.04.2010, 01.05.2010, 01.06.2010, 01.07.2010, 01.08.2010, 01.09.2010, 01.10.2010, 01.11.2010, 01.12.2010, 01.01.2011, 01.02.2011;.

  • ArbG Köln, 11.10.2012 - 4 Ca 7260/10

    Anspruch auf eine sog. Pensionskassen-Spitze i.R. der Berechnung der Höhe der

    Der Betrag auf Zusatzversorgung II aus der ...-Versorgungsordnung, die zum 01.01.1991 die frühere Versorgungsordnung (... Statut) abgelöst hat, wie in der Vereinbarung vom 12.11.1990 ausdrücklich vereinbart, begründet sich wie folgt: Die Versorgungsansprüche des Klägers gegen die Beklagte beruhen in Bezug auf die Besitzstandsrente einerseits und die Zusatzversorgung II andererseits auf zwei völlig unterschiedlichen Rentenstämmen, die für sich gesondert zu quotieren sind (vgl.: LAG Köln 20.1.2012, 4 Sa 1559/10; Arbeitsgericht Köln 12.3.2012, 15 Ca 9036/10; Arbeitsgericht Köln 28.9.2012, 19 Ca 9939/10).
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