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   ArbG Köln, 12.11.2014 - 17 BV 296/14   

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https://dejure.org/2014,40565
ArbG Köln, 12.11.2014 - 17 BV 296/14 (https://dejure.org/2014,40565)
ArbG Köln, Entscheidung vom 12.11.2014 - 17 BV 296/14 (https://dejure.org/2014,40565)
ArbG Köln, Entscheidung vom 12. November 2014 - 17 BV 296/14 (https://dejure.org/2014,40565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung einer Mitgliedschaft im Betriebsrat

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Geschlechterquote im Betriebsrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Frauenquote bei der Betriebsratswahl

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschlechterquote und Betriebsratswahl - Korrektur im Nachrückverfahren?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Geschlechterquote und Betriebsratswahl: Keine Korrektur im Nachrückverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geschlechterquote und Betriebsratswahl

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Korrektur der Geschlechterquote nach BR-Wahl

  • bista.de (Kurzinformation)

    Frauenmehrheit im Betriebsrat verstößt nicht gegen Geschlechterquote

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Mandat endet nicht wegen Erfüllung der Geschlechterquote

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Ausscheiden wegen Geschlechterquote

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Geschlechterquote bei Betriebsratswahl

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat: Frauenquote zulässig?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Überrepräsentation des Minderheitengeschlechts im Betriebsrat unschädlich

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Nürnberg, 13.05.2004 - 5 TaBV 54/03

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Reihenfolge - Geschlecht in der Minderheit

    Auszug aus ArbG Köln, 12.11.2014 - 17 BV 296/14
    Dort war die Frage, welches Ersatzmitglied im Falle der Verhinderung des zur Erfüllung der Quote des Minderheitengeschlechts in den Betriebsrat getretenen Betriebsratsmitglieds zu den jeweiligen Betriebsratssitzungen zu laden ist (LAG Nürnberg 13. Mai 2004 - 5 TaBV 54/03 -) .

    Zu Recht ist der Betriebsratsvorsitzende davon ausgegangen, dass im Falle der Verhinderung ein Mitglied der im Ausgang maßgeblichen Liste nachrückt (vgl. LAG Nürnberg 13. Mai 2004 - 5 TaBV 54/03 -) .

    Der - wahrscheinlich vom Gericht stammende - Leitsatz der Entscheidung, der allerdings nicht in der AP abgedruckt ist, macht diesen Umstand besonders deutlich: "Mussten nach einer Betriebsratswahl zur ausreichenden Berücksichtigung von Kandidaten des "Geschlechts in der Minderheit" iSd. § 15 Abs. 2 BetrVG mehrere Bewerber des Mehrheitsgeschlechts nach § 15 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 WO BetrVG ihren Sitz mit der Folge abgeben, dass alle Bewerber des Minderheitsgeschlechts einen Sitz erhalten haben, so ist im Fall der Verhinderung oder des Ausscheidens eines Betriebsratsmitglieds des Minderheitengeschlechts iSd. § 15 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG für die Ermittlung des nachrückenden Ersatzmitglieds wie folgt zu verfahren: Unabhängig davon, ob der Bewerbertausch innerhalb einer Liste oder listenübergreifend § 15 Abs. 5 Nr. 2 WO stattgefunden hat, ist der jeweils letzte Bewerbertausch rückgängig zu machen" (zitiert nach juris LAG Nürnberg 13. Mai 2004 - 5 TaBV 54/03 -) .

  • LAG Niedersachsen, 10.03.2011 - 5 TaBV 96/10

    Listensprung als Folge des Schutzes des Minderheitengeschlechts ist bei

    Auszug aus ArbG Köln, 12.11.2014 - 17 BV 296/14
    In jenem Fall ging es nicht um eine nachträgliche Korrektur des bereits bekannt gemachten Wahlergebnisses, das bereits einige Zeit gelebt wurde, sondern um die unmittelbare Korrektur des Wahlergebnisses, die darauf beruhte, dass sich durch die Nichtannahme der Wahl eines Kandidaten herausstellte, dass es eines Listensprungs gar nicht bedurfte (LAG Niedersachsen 10. März 2011 - 5 TaBV 96/10 -) .

    Die verfassungskonforme Auslegung des § 17 Abs. 2 Satz 2 der Wahlordnung gebot daher, einen nicht mehr erforderlichen Minderheitenschutz rückgängig zu machen (LAG Niedersachsen 10. März 2011 - 5 TaBV 96/10 -) .

  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 33/04

    Gesamtbetriebsratsmitglieder - Abberufung - Gruppenschutz

    Auszug aus ArbG Köln, 12.11.2014 - 17 BV 296/14
    Da es keine Abberufungsbeschlüsse für einzelne Betriebsräte gibt, besteht auch keine Möglichkeit zur Anfechtung (vgl. hierzu BAG 16. März 2005 - 7 ABR 33/04 - Rn. 13) .
  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04

    Betriebsratswahl - Geschlechterquote

    Auszug aus ArbG Köln, 12.11.2014 - 17 BV 296/14
    Mit der Regelung schützt das Gesetz die Minderheit im Betriebsrat, ohne dessen Überrepräsentanz auszuschließen (vgl. BAG 16. März 2005 - 7 ABR 40/04 - zu B III 3 a cc (2) der Gründe, BAGE 114, 119; Fitting 27. Aufl. § 15 Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 67/11

    Betriebsrat - Minderheitengeschlecht

    Auszug aus ArbG Köln, 12.11.2014 - 17 BV 296/14
    aa) Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat hervorgehoben, dass eine Überrepräsentanz des Minderheitengeschlechts unschädlich ist (BAG 13. März 2013 - 7 ABR 67/11 - Rn.12) .
  • LAG Nürnberg, 23.11.2023 - 2 TaBV 8/23

    Kostenfreistellungsverfahren - Betriebsratsbeschluss - rückwirkende Genehmigung

    Unabhängig davon, ob die nachträgliche Korrektur eines Listensprungs und eine hieraus resultierende vorzeitige Beendigung der Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds, einer gesetzlichen Regelung bedurft hätte (vgl. hierzu ArbG Köln 12.11.2014 - 17 BV 296/14), führt die nachträgliche Übererfüllung der Minderheitengeschlechterquote nicht dazu, dass eine nachträgliche Korrektur, die sich lediglich auf die Reihenfolge der Bewerber innerhalb einer Liste bezieht, zu einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds führt.
  • LAG Nürnberg, 27.09.2023 - 2 TaBV 8/23

    Kostenfreistellungsverfahren - Betriebsratsbeschluss - rückwirkende Genehmigung

    Unabhängig davon, ob die nachträgliche Korrektur eines Listensprungs und eine hieraus resultierende vorzeitige Beendigung der Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds, einer gesetzlichen Regelung bedurft hätte (vgl. hierzu ArbG Köln 12.11.2014 - 17 BV 296/14), führt die nachträgliche Übererfüllung der Minderheitengeschlechterquote nicht dazu, dass eine nachträgliche Korrektur, die sich lediglich auf die Reihenfolge der Bewerber innerhalb einer Liste bezieht, zu einer vorzeitigen Beendigung der Amtszeit eines Betriebsratsmitglieds führt.
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