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   ArbG Köln, 15.10.2010 - 17 Ga 119/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34219
ArbG Köln, 15.10.2010 - 17 Ga 119/10 (https://dejure.org/2010,34219)
ArbG Köln, Entscheidung vom 15.10.2010 - 17 Ga 119/10 (https://dejure.org/2010,34219)
ArbG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - 17 Ga 119/10 (https://dejure.org/2010,34219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilrechtsschutz bei Einstellung der Arbeitsleistung durch einen Arbeitnehmer bei Fortbestehen des Anspruchs auf Zahlung des Arbeitsentgelts wegen der arbeitgeberseitig nicht erfolgenden Maßnahmen zur Unterbindung einer sexuellen Belästigung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Nürnberg, 30.03.2006 - 6 TaBV 19/06

    Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung - Feststellungsverfügung - Wahlabbruch

    Auszug aus ArbG Köln, 15.10.2010 - 17 Ga 119/10
    Dem gegenüber ist eine festellende einstweilige Verfügung in der Regel unzulässig bzw. kommt allenfalls in engen Grenzen in Betracht (Vogg, NJW 1993, 1357, Zöller- Vollkommer 27.Aufl. RdNr.2 zu § 935 a.E, m.w.N. vgl. auch LAG Nürnberg v. 30.03.2006, 6 TaBV 19/06).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 15 TaBVGa 34/10

    Kein Abbruch einer Betriebsratswahl im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus ArbG Köln, 15.10.2010 - 17 Ga 119/10
    In einem Verfahren, welches grundsätzlich nur vorläufigen Rechtsschutz gewähren darf, ist für solche gutachterlichen Feststellungen -schon gar in der hier beantragten "apodiktisch"- unbedingten Formaber grundsätzlich kein Raum, wenn auf andere Weise konkret feststellbar ist, was ein Antragsgegner zu tun, zu leisten oder zu unterlassen hat (so die wohl überwiegende Meinung, zB. LAG Berlin 17.3.2010 15 TABVGa 34/10, GK- Kreutz, 9. Aufl. RdNr.81 zu § 81 BetrVG).
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