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   ArbG Köln, 19.08.2015 - 3 Ca 9530/14   

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ArbG Köln, 19.08.2015 - 3 Ca 9530/14 (https://dejure.org/2015,59361)
ArbG Köln, Entscheidung vom 19.08.2015 - 3 Ca 9530/14 (https://dejure.org/2015,59361)
ArbG Köln, Entscheidung vom 19. August 2015 - 3 Ca 9530/14 (https://dejure.org/2015,59361)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 795/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus ArbG Köln, 19.08.2015 - 3 Ca 9530/14
    Sieht der Arbeitgeber von einer Regelung ab, will er damit in der Regel die sozialversicherungsrechtlichen Gegebenheiten übernehmen (BAG 11.10.2011 - 3 AZR 795/09, juris Rn. 25).

    Ob eine eigene Begriffsbestimmung vorliegt, ist durch Auslegung der Versorgungsordnung zu ermitteln (vergleiche BAG 11.10.2011 - 3 AZR 795/09, juris Rn. 24).

  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 323/06

    Sonderzahlung - Bezugnahme in einem Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Köln, 19.08.2015 - 3 Ca 9530/14
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 23.5.2007 - 10 AZR 323/06, juris Rn. 16).
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11

    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

    Auszug aus ArbG Köln, 19.08.2015 - 3 Ca 9530/14
    Dadurch wird es dem Gläubiger erspart, über jede Rate auf der Grundlage sich stets wiederholenden Vortrags immer wieder einen Titel erwirken zu müssen (BAG 14.2.2012 - 3 AZB 59/11, juris Rn. 20).
  • BAG, 23.01.2018 - 3 AZR 448/16

    Invaliditätsrente - Ausscheiden vor dem Versorgungsfall

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19. August 2015 - 3 Ca 9530/14 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Köln, 11.03.2016 - 4 Sa 955/15

    Auslegung eines Tarifvertrages hinsichtlich des Beginns und der Höhe einer

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.08.2015 - 3 Ca 9530/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt nunmehr, I. das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.08.2015 - 3 Ca 9530/14 - abzuändern und.

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