Rechtsprechung
ArbG Köln, 22.10.2009 - 12 Ca 4882/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§§ 87 Abs. 1, 91 Abs. 2 SGB IX, § 88 Abs. 4 SGB IX, § 77 SGG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Antrag, Vertretung, Arbeitgeber, Konzern
§§ 87 Abs. 1, 91 Abs. 2 SGB IX, § 88 Abs. 4 SGB IX, § 77 SGG - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen unzulässiger Antragstellung im Zustimmungsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Es muss sich zumindest das Wollen der Vertretung aus den Umständen ergeben bei Stellen eines Antrags nach § 87 Abs. 1 SGB IX und § 91 Abs. 2 SGB IX als Vertreter; Anforderungen für das Stellen eines Antrags nach § 87 Abs. 1 SGB IX und § 91 Abs. 2 SGB IX als Vertreter
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
- BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05
Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der …
Auszug aus ArbG Köln, 22.10.2009 - 12 Ca 4882/09
a) Zwar entfaltet der Bescheid nach § 88 Abs. 4 SGB IX grundsätzlich Bindungswirkung für die Arbeitsgerichte ( vgl. BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 245/05 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 157 ).