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   ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16   

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https://dejure.org/2017,1094
ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16 (https://dejure.org/2017,1094)
ArbG Köln, Entscheidung vom 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16 (https://dejure.org/2017,1094)
ArbG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 20 Ca 2195/16 (https://dejure.org/2017,1094)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08

    Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld

    Auszug aus ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16
    Dieses Vertragsangebot wird von den Arbeitnehmern durch widerspruchslose Inanspruchnahme der Leistung angenommen (BAG, Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 887/08, juris, Rn. 39).

    Entscheidend für die Annahme einer betrieblichen Übung ist es, wie der Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen durfte (BAG, Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 887/08, juris, Rn. 39; BAG, Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12, juris, Rn. 44).

    Hingegen entsteht eine betriebliche Übung nicht, wenn der Arbeitgeber sich irrtümlich aufgrund einer vermeintlichen Verpflichtung aus einer anderen Rechtsgrundlage zur Leistung verpflichtet glaubt (BAG, Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 887/08, juris, Rn. 40; vgl. auch BAG, Urteil vom 19.01.2010 - 9 AZR 246/09, juris, Rn. 56).

    Insoweit trifft den Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer anspruchsbegründenden betrieblichen Übung (BAG, Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 887/08, juris, Rn. 40).

  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Auszug aus ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16
    Selbst bei einer Anwendung des § 5 Abs. 2 BUrlG wäre jedoch keine Abrundung eines Teilurlaubstages vorgesehen (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 19).

    Die gesetzliche Regelung sieht ausschließlich vor, dass Urlaubstage, welche weniger als einen halben Urlaubstag ausmachen, nicht aufzurunden sind (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 20).

    Demgemäß ergibt auch ein Umkehrschluss aus § 5 Abs. 2 BUrlG lediglich, dass Bruchteile von Urlaubstagen, welche weniger als einen halben Urlaubstag ausmachen, nicht aufzurunden sind, nicht jedoch, dass diese entfallen (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 20).

  • BAG, 03.11.2004 - 4 AZR 541/03

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16
    Die Inbezugnahme eines Tarifvertrages kraft betrieblicher Übung ist möglich (BAG, Urteil vom 03.11.2005 - 4 AZR 541/03, juris, Rn. 33; vgl. auch Sutschet, NZA 2008, 679, 682).

    Voraussetzung für die Inbezugnahme eines gesamten Tarifwerks ist es, dass nicht alleine punktuell tarifliche Regelungen auf das Arbeitsverhältnis angewendet wurden (BAG, Urteil vom 03.11.2005 - 4 AZR 541/03, juris, Rn. 33).

    Vielmehr ist erforderlich, dass der Arbeitgeber erkennen lässt, dass er das Tarifwerk als Ganzes anwendet (BAG, Urteil vom 03.11.2005 - 4 AZR 541/03, juris, Rn. 33).

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 82/12

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    Auszug aus ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16
    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG, Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12, juris, Rn. 44).

    Entscheidend für die Annahme einer betrieblichen Übung ist es, wie der Erklärungsempfänger das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen durfte (BAG, Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 887/08, juris, Rn. 39; BAG, Urteil vom 12.08.2014 - 3 AZR 82/12, juris, Rn. 44).

  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 610/84

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16
    In aller Regel teilt der Arbeitgeber in der Lohnabrechnung dem Arbeitnehmer lediglich die Höhe des Lohns und sonstiger Ansprüche mit, ohne die festzulegen (BAG, Urteil vom 10.03.1987 - 8 AZR 610/84, juris, Rn. 18).

    Insbesondere kann der Lohnabrechnung auch nicht entnommen werden, dass der Arbeitgeber die Zahl der angegebenen Urlaubstage gewähren will, ohne dass er hierzu aus Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag verpflichtet ist (BAG, Urteil vom 10.03.1987 - 8 AZR 610/84, juris, Rn. 18).

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16
    Sein Anwendungs-bereich ist alleine auf den Teilurlaub i.S.d. § 5 Abs. 1 BUrlG beschränkt, eine entsprechende Anwendung auf Bruchteile von Vollurlaubstagen scheidet aus (BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, juris, Rn. 17; ErfK- Gallner , 17. Aufl. 2017, § 5 BUrlG, Rn. 22).

    Demgemäß sind Urlaubsansprüche, welche einen Bruchteil eines Urlaubstages ergeben, zu dem konkret errechneten Bruchteil zu gewähren (vgl. BAG, Urteil vom 09.08.1994 - 9 AZR 384/92, juris, Rn. 17; ErfK- Gallner , 17. Aufl. 2017, § 5 BUrlG, Rn. 22).

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Auszug aus ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16
    Soweit der Arbeitgeber den vom Arbeitnehmer rechtzeitig verlangten Erholungsurlaub nicht gewährt, wandelt sich der im Verzugszeitraum verfallene Urlaub in einen Schadensersatzanspruch um, der die Gewährung von Ersatzurlaub zum Inhalt hat (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 12.04.2016 - 9 AZR 659/14, juris, Rn. 14).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16
    Zwar steht es den Tarifparteien grundsätzlich offen, Bruchteile von Urlaubsansprüchen, welche oberhalb des gesetzlichen Mindesturlaubs-anspruchs liegen, auch durch tarifliche Abrundungsregelungen auszuschließen (vgl. BAG, Urteil vom 22.10.1991 - 9 AZR 621/90, juris, Rn. 16).
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Auszug aus ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16
    Bei einem Urlaubsanspruch obliegt es dem Arbeitnehmer als Gläubiger des Urlaubsanspruches, darzulegen und ggf. zu beweisen, woraus sich sein Urlaubsanspruch ergibt (vgl. BAG, Urteil vom 16.12.2014 - 9 AZR 295/13, juris, Rn. 39).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16
    Soweit ein Arbeitnehmer auf Basis einer von den tarifvertraglichen Regelungen abweichenden, günstigeren individualvertraglichen Vereinbarung Urlaubsansprüche gewährt haben möchte, so trägt er für das Bestehen einer abweichenden Individualabrede sowie deren Günstigkeit die Darlegungs- und Beweislast (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 15.04.2015 - 4 AZR 587/13, juris, Rn. 32).
  • LAG Hamburg, 18.03.2015 - 5 Sa 47/14

    Insolvenzverwalter - Bestreiten mit Nichtwissen

  • BAG, 19.01.2010 - 9 AZR 246/09

    Berechnung von Urlaubsansprüchen im Schichtrhythmus - tarifliche Anknüpfung an

  • LAG Köln, 08.03.2018 - 4 Sa 171/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Arbeitnehmers auf Gewährung zusätzlichen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 25.01.2017- ArbG Köln 20 Ca 2195/16 - wird zurückgewiesen.

    Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 25.01.2017- ArbG Köln 20 Ca 2195/16 - wird zurückgewiesen.

                  Der Kläger beantragt, 1. unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln- 20 Ca 2195/16 - vom 25.01.2017 die Beklagte zu verurteilen, in Erfüllung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2016 weitere 7, 85 Arbeitstage Urlaub zu gewähren, hilfsweise unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln - 20 Ca 2195/16 - vom 25.01.2017 die Beklagte zu verurteilen, ihm in Erfüllung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2016 weitere 7, 85 Werktage Urlaub zu gewähren;.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln- 20 Ca 2195/16 - vom 25.01.2017 die Beklagte zu verurteilen, ihm in Erfüllung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2015 weitere sechs Arbeitstage Urlaub zu gewähren, hilfsweise unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln - 20 Ca 2195/16 - vom 25.01.2017 die Beklagte zu verurteilen, ihm in Erfüllung des Urlaubsanspruchs für das Jahr 2015 weitere sechs Werktage Urlaub zu gewähren.

                  Im Wege der Anschlussberufung beantragt die Beklagte, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16 - abzuändern und die Klage insgesamt auch in Höhe der Gewährung von 0, 15 Arbeitstagen Urlaub im Kalenderjahr 2016 abzuweisen.

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