Rechtsprechung
   ArbG Köln, 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,86909
ArbG Köln, 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11 (https://dejure.org/2012,86909)
ArbG Köln, Entscheidung vom 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11 (https://dejure.org/2012,86909)
ArbG Köln, Entscheidung vom 28. November 2012 - 3 Ca 5552/11 (https://dejure.org/2012,86909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,86909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08

    Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Köln, 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11
    Denn der Arbeitgeber erklärt durch die Festlegung der Schichten einschließlich der Pausen, dass er die Arbeit zu anderen Zeiten nicht annehmen wird (BAG 18.11.2009 - 5 AZR 774/08 - zitiert nach juris).

    Ruhepausen im Sinne von § 4 ArbZG sind nicht vergütungspflichtig (BAG 18.11.2009 - 5 AZR 774/08 - zitiert nach juris).

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09

    Bereitschaftsdienst und Ruhepausen

    Auszug aus ArbG Köln, 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11
    Bei diesen handelt es sich um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat und frei darüber entscheiden kann, wo und wie er diese Zeit verbringen will (BAG 16.12.2009 - 5 AZR 157/09; BAG 13.10.2009 - 9 AZR 139(08 - jeweils zitiert nach juris).

    Die in § 4 ArbZG geregelten Ruhepausen stellen lediglich das Mindestmaß dar und verwehren es dem Arbeitgeber nicht, kraft seines Weisungsrechts längere Pausen vorzusehen (BAG 16.12.2009 - 5 AZR 157/09 - zitiert nach juris) .

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Auszug aus ArbG Köln, 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11
    Da die konkret zu leistende Arbeit in der Regel vom Arbeitgeber durch Weisungen zu bestimmen ist, genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, indem er vorträgt, er habe sich zur rechten Zeit am rechten Ort bereitgehalten, um Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers zu befolgen (BAG 16.05.2012 - 5 AZR 347/11; BAG 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - jeweils zitiert nach juris).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus ArbG Köln, 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11
    Da die konkret zu leistende Arbeit in der Regel vom Arbeitgeber durch Weisungen zu bestimmen ist, genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, indem er vorträgt, er habe sich zur rechten Zeit am rechten Ort bereitgehalten, um Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers zu befolgen (BAG 16.05.2012 - 5 AZR 347/11; BAG 18.04.2012 - 5 AZR 248/11 - jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12

    Annahmeverzug des Abreitgebers; Begriff der Pause; Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus ArbG Köln, 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11
    In dem Antritt der Schicht ist die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber zu sehen, ihn für die Dauer der Schicht zu beschäftigen, es sei denn, es liegt eine wirksame Anordnung zur Arbeitszeitunterbrechung vor oder der Arbeitnehmer ist aus Rechtsgründen (Ruhepause von 30 Minuten nach einer siebenstündigen Schicht gemäß § 4 ArbZG) nicht leistungsfähig im Sinne des § 297 BGB (LAG Köln 03.08.2012 - 5 Sa 252/12 - zitiert nach juris).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus ArbG Köln, 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11
    Dagegen hat der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für ein Leistungsunvermögen des Arbeitnehmers im Sinne von § 297 BGB und das Vorliegen der Voraussetzungen des § 106 GewO einschließlich der Wahrung billigen Ermessens (BAG 21.07.2009 - 9 AZR 404/08 - zitiert nach juris; ErfK/Preis, 11. Aufl. 2011, § 106 GewO Rn. 7 und § 615 BGB Rn. 109).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus ArbG Köln, 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11
    Die Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen verlangt eine Abwägung der wechselseitigen Interessen nach den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit (BAG 17.08.2011 - 10 AZR 202/10 - zitiert nach juris).
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28. November 2012 - 3 Ca 5552/11 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst:.
  • LAG Köln, 15.05.2013 - 3 Sa 84/13

    Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.11.2012 - 3 Ca 5552/11 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 28.11.2012 zu dem Aktenzeichen 3 Ca 5552/11 in Ziffer 2 und 3 des Urteils abzuändern, soweit die Beklagte dort verurteilt wurde, an den Kläger 1.259,13 EUR brutto zuzüglich 5% Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 01.11.2012 zu zahlen (nicht bezahlte Arbeitszeitunterbrechungen in dem Zeitraum September 2010, August 2011 bis Oktober 2012) und soweit die Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger 136, 02 EUR netto zuzüglich 5% Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 01.11.2012 zu zahlen (Zuschläge für nicht vergütete Arbeitszeitunterbrechungen an Sonn- und Feiertagen in dem Zeitraum September 2010, August 2011 bis Oktober 2012) und die Klage auch insoweit abzuweisen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht