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   ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12   

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ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12 (https://dejure.org/2013,13815)
ArbG Köln, Entscheidung vom 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12 (https://dejure.org/2013,13815)
ArbG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 9 Ca 9134/12 (https://dejure.org/2013,13815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verschulden "alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit" Alkoholabhängigkeit Suchterkrankung Ausschlussfrist "Verzicht auf die Einrede des Verfalls"

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verschulden "alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit" Alkoholabhängigkeit Suchterkrankung Ausschlussfrist "Verzicht auf die Einrede des Verfalls"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung etwaigen Verschuldens bei der Herbeiführung von Alkoholabhängigkeit für die Frage des Verschuldens eines alkoholabhängigen Arbeitnehmers an einer alkoholbedingten Arbeitsunfähigkeit; Wahrung einer Ausschlussfrist zur schriftlichen und gerichtlichen ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Darlegungslast bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit - ArbG Köln stellt BAG in Frage

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Der Arbeitgeber hat das Verschulden des Arbeitnehmers für seine alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit darzulegen und zu beweisen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholismus ist nicht selbstverschuldet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 11.11.1987 - 5 AZR 497/86

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12
    Schuldhaft handelt der Arbeitnehmer, der gröblich gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (BAG v. 11.11.1987 - 5 AZR 497/86, juris-Rz. 14).

    Entsprechend bleibe es bei der grundsätzlichen Darlegungs- und Beweislastverteilung dahingehend, dass der Arbeitgeber das Verschulden des Arbeitnehmers für die Alkoholabhängigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen habe (vgl. BAG v. 1.6.1983 - 5 AZR 536/80, juris-Rz. 23 ff., 31 f., v. 11.11.1987 - 5 AZR 497/86, juris-Rz. 14; v. 27.5.1992 - 5 AZR 297/91, juris-Rz. 16, 19).

    Allerdings gehe es dann nicht mehr allein darum, ob er die Entstehung seiner Alkoholabhängigkeit verschuldet hat oder nicht, sondern nunmehr vor allem darum, ob er sich ein Verschulden an der wiederholten Erkrankung entgegenhalten lassen müsse oder nicht (BAG v. 11.11.1987 - 5 AZR 497/86, juris-Rz. 15).

    Dieses Verhalten würde im Allgemeinen den Vorwurf eines "Verschuldens gegen sich selbst" begründen (BAG v. 11.11.1987 - 5 AZR 497/86, juris-Rz. 16).

    Es ist nicht erkennbar, dass der Kläger vor dem Vorfall am 23.11.2011 eine intensive stationäre Entwöhnungsbehandlung durchlaufen hätte, so dass es auf die für diesen Fall vom Senat aufgestellten Grundsätze (vgl. Urteil v. 11.11.1987 - 5 AZR 497/86, juris-Rz. 15) nicht ankommt.

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12
    Entsprechend soll ein Verschulden des Arbeitnehmers an einer alkoholbedingten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ausscheiden, wenn der Arbeitnehmer alkoholabhängig ist (vgl. BAG v. 1.6.1983 - 5 AZR 536/80, juris-Rz. 17).

    Entsprechend bleibe es bei der grundsätzlichen Darlegungs- und Beweislastverteilung dahingehend, dass der Arbeitgeber das Verschulden des Arbeitnehmers für die Alkoholabhängigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen habe (vgl. BAG v. 1.6.1983 - 5 AZR 536/80, juris-Rz. 23 ff., 31 f., v. 11.11.1987 - 5 AZR 497/86, juris-Rz. 14; v. 27.5.1992 - 5 AZR 297/91, juris-Rz. 16, 19).

    Verletze der Arbeitnehmer seine Mitwirkungspflichten, gehe das zu seinen Lasten (vgl. BAG v. 1.6.1983 - 5 AZR 536/80, juris-Rz. 33; v. 7.8.1991 - 5 AZR 410/90, juris-Rz. 12).

    b) Die Frage, ob es abweichend von den im Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 1.6.1983 (Az. 5 AZR 536/80) Grundsätzen für die Frage des Verschuldens einer alkoholbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht auf ein etwaiges Verschulden des Arbeitnehmers in Bezug auf seine Alkoholabhängigkeit ankommt, hat grundsätzliche Bedeutung.

  • BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 308/85

    Anspruch auf Rückerstattung von Arbeitslosengeld - Eintritt in die

    Auszug aus ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12
    aa) Ein Arbeitgeber kann gegenüber einem Sozialleistungsträger, auf den ein Anspruch auf Arbeitsentgelt übergegangen ist, dieselben Einwendungen geltend machen wie vor dem Übergang gegen den Arbeitnehmer (BAG v. 19.2.2003 - 4 AZR 168/02, juris-Rz. 35; v. 17.4.1986 - 2 AZR 308/85, juris-Rz. 45).

    Dies gilt insbesondere im Fall eines Verzichts auf die Geltendmachung einer tariflichen Ausschlussfrist (vgl. BAG v. 17.4.1986 - 2 AZR 308/85, juris-Rz. 52 f.; LAG Rheinland-Pfalz v. 15.12.2011 - 10 Sa 543/11, juris-Rz 45; ArbG Dortmund v. 18.8.2011 - 3 Ca 1733/11, juris-Rz. 68).

  • BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91

    Alkoholsucht - Entziehungskur - Ausheilung - Rückfall - Verschulden

    Auszug aus ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12
    Entsprechend bleibe es bei der grundsätzlichen Darlegungs- und Beweislastverteilung dahingehend, dass der Arbeitgeber das Verschulden des Arbeitnehmers für die Alkoholabhängigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen habe (vgl. BAG v. 1.6.1983 - 5 AZR 536/80, juris-Rz. 23 ff., 31 f., v. 11.11.1987 - 5 AZR 497/86, juris-Rz. 14; v. 27.5.1992 - 5 AZR 297/91, juris-Rz. 16, 19).

    Es sei dem alkoholabhängigen Arbeitnehmer dagegen nicht zum Vorwurf zu machen, wenn er sich bei dem Rückfall in einem Zustand befand, in dem er auf sein Verhalten wegen mangelnder Steuerungsfähigkeit willentlich keinen Einfluss haben nehmen können (v. 27.5.1992 - 5 AZR 297/91, juris-Rz. 23).

  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 168/02

    Übergegangener Gehaltsanspruch und Klagerücknahme bei zweistufiger

    Auszug aus ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12
    aa) Ein Arbeitgeber kann gegenüber einem Sozialleistungsträger, auf den ein Anspruch auf Arbeitsentgelt übergegangen ist, dieselben Einwendungen geltend machen wie vor dem Übergang gegen den Arbeitnehmer (BAG v. 19.2.2003 - 4 AZR 168/02, juris-Rz. 35; v. 17.4.1986 - 2 AZR 308/85, juris-Rz. 45).

    Rechtshandlungen des Arbeitnehmers zur Erhaltung des Entgeltanspruchs - wie etwa die Klageerhebung in Hinblick auf Ausschlussfristen - wirken zu Gunsten des Sozialleistungsträgers (BAG v. 19.2.2003 - 4 AZR 168/02, juris-Rz. 38; Kasseler Kommentar/Kater, 77. Ergänzungslieferung 2013, § 115 SGB X Rz. 40).

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    Auszug aus ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12
    bb) Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage wahrt tarifliche Ausschlussfristen zur schriftlichen Geltendmachung nach ständiger Rechtsprechung für solche Ansprüche, die für den Arbeitgeber erkennbar mit dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses im Normalfall verbunden sind (BAG v. 17.11.2009 - 9 AZR 745/08, Rz. 26; v. 14.12.2005 - 10 AZR 70/05, Rz. 24; LAG Niedersachsen v. 30.11.2012 - 6 Sa 513/12, juris-Rz. 27).

    Denn für den Arbeitnehmer ist dann - anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall des Eingruppierungsstreits (vgl. BAG v. 14.12.2005 - 10 AZR 70/05, Rz. 25) - nicht erkennbar, dass der Entgeltfortzahlungsanspruch nicht nur wegen des Streits über den Bestand des Arbeitsverhältnisses streitig ist.

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12
    Im Nachgang zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.12.2010 (Az. 1 BvR 1682/07) hat das Bundesarbeitsgericht darüber hinaus zu Recht entschieden, dass ein Arbeitnehmer mit Erhebung einer Bestandsschutzklage die von deren Ausgang abhängigen Vergütungsansprüche "gerichtlich geltend" macht und damit auch die zweite Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist wahrt (BAG v. 9.9.2012 - 5 AZR 627/11).

    (1) Den Wertungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner genannten Entscheidung (v. 1.12.2010 - 1 BvR 1682/07) folgend kann der nach Abschluss des Kündigungsrechtsstreit entstehende Streit über weitere Anspruchsvoraussetzungen eines vom Ausgang dieses Prozesses abhängigen Zahlungsanspruchs nicht ohne Weiteres dazu führen, dass der Arbeitnehmer zur Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist seine Ansprüche noch während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens gerichtlich geltend machen müsste.

  • BAG, 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsfrage - Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12
    Die aufgeworfene Rechtsfrage muss sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen können und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühren (BAG v. 15.10.2012 - 5 AZN 1958/12, Rz. 13).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 Sa 506/09

    Alkohol, Kündigung, Rückfall

    Auszug aus ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12
    Denn allein der Umstand, dass es sich bei dem Geschehen vom 23.11.2011 möglicherweise um einen "Rückfall" im Sinne der zitierten Rechtsprechung gehandelt haben mag, bildet noch kein ausreichendes Indiz für ein entsprechendes Verschulden (vgl. Nachweis bei LAG Berlin-Brandenburg v. 17.8.2009 - 10 Sa 506/09, juris-Rz. 66 zur über 50%tigen Rückfallquote, ebenso: Fleck/Körkel, BB 1995, 722 [727]).
  • ArbG Dortmund, 18.08.2011 - 3 Ca 1733/11
    Auszug aus ArbG Köln, 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12
    Dies gilt insbesondere im Fall eines Verzichts auf die Geltendmachung einer tariflichen Ausschlussfrist (vgl. BAG v. 17.4.1986 - 2 AZR 308/85, juris-Rz. 52 f.; LAG Rheinland-Pfalz v. 15.12.2011 - 10 Sa 543/11, juris-Rz 45; ArbG Dortmund v. 18.8.2011 - 3 Ca 1733/11, juris-Rz. 68).
  • BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08

    Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht

  • LAG Hessen, 13.08.2012 - 16 Sa 1718/11

    Wiedereinstellungsanspruch nach befristetem Arbeitsverhältnis;

  • LAG Niedersachsen, 30.11.2012 - 6 Sa 513/12

    Fristwahrende Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen durch Klage auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2011 - 10 Sa 543/11

    Darlegungslast bei Verweigerung eines Bewährungsaufstiegs

  • LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13

    Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.05.2013 - 9 Ca 9134/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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