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   ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08   

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https://dejure.org/2009,22361
ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08 (https://dejure.org/2009,22361)
ArbG Köln, Entscheidung vom 30.06.2009 - 14 BV 399/08 (https://dejure.org/2009,22361)
ArbG Köln, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 14 BV 399/08 (https://dejure.org/2009,22361)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99

    Freistellung während der Kündigungsfrist - keine mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08
    Mit dem vorliegenden Rechtsstreit soll demgemäß kein ausschließlich in der Vergangenheit liegender, abgeschlossener Vorgang einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden (vgl. entsprechend zum allgemeinen Feststellungsantrag bei einem Streit um betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte: BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - zit. nach juris; 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - zit. nach juris).
  • BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung in einer Dienststelle;

    Auszug aus ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08
    Nach der seit dem 1. Juli 2001 geltenden Fassung des § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für Angelegenheiten nach den §§ 94, 95, 139 SGB IX, gleichgültig ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb oder in einer Dienststelle gewählt wurde (BAG 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - zit. nach juris, GK-ArbGG/Dörner § 2a Rdn. 71; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 2a Rdn. 23).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Auszug aus ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08
    Mit dem vorliegenden Rechtsstreit soll demgemäß kein ausschließlich in der Vergangenheit liegender, abgeschlossener Vorgang einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden (vgl. entsprechend zum allgemeinen Feststellungsantrag bei einem Streit um betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte: BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - zit. nach juris; 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - zit. nach juris).
  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05

    Mitbestimmung bei Versetzung

    Auszug aus ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08
    Da der umfassende (Global-)Hauptantrag damit auch Fallgestaltungen umfasst, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist, war er insgesamt als unbegründet abzuweisen (vgl. zum Globalantrag BAG 26. Juni 2006 - 1 ABR 35/05 - zit. nach juris).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Auszug aus ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08
    Dies hat zur Folge, dass der Verfahrensgegenstand so genau bezeichnet werden muss, dass die eigentliche Streitfrage zwischen den Beteiligten mit Rechtskraftwirkung entschieden werden kann (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - zit. nach juris).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08
    über das Bestehen von Mitbestimmungsrechten gestritten, muss der Antragsteller diejenigen Maßnahmen des Arbeitgebers und denjenigen betrieblichen Vorgang, für die bzw. für den er ein Mitbestimmungsrecht geltend macht, so genau bezeichnen, dass mit der Entscheidung über den Antrag feststeht, für welche Maßnahmen oder Vorgänge das Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (vgl. BAG 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 - zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2000 - 1 A 2756/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Arbeitsvertrags über die Beschäftigung als

    Auszug aus ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08
    Eine, dem gesetzgeberisch offenbar gewollten System entsprechende Verteilung der Kompetenzen kann daher nur erreicht werden, wenn auch die sog. Gesamt- oder Hauptdienststelle als übergeordnete Dienststelle iSd. § 97 Abs. 6 Nr. 3 SGB IX gilt (vgl. im übrigen OVG NW 22. März 2000 - 1 A 2756/98.PVL - zit. nach juris. Rdn. 40, welches auch von der Gesamtdienststelle als "übergeordneter" Behörde spricht).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Auszug aus ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08
    Die Hilfsanträge haben - entgegen dem äußeren Anschein - keine eigenständige Bedeutung (mehr) (vgl. hierzu BAG 28. März 2006 - 1 ABR 5/05 - zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.1990 - CL 86/88

    Verteilung der Zuständigkeit; Personalrat; Gesamtpersonalrat; Abgrenzung;

    Auszug aus ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08
    Die Zuständigkeit des bei der verselbständigten Teildienststelle gebildeten Personalrats reicht danach nicht weiter als die Entscheidungsbefugnis des Leiters der Teildienststelle (OVG NW 7. Juni 1990 - CL 86/88 - zit. nach juris).
  • LAG Köln, 14.12.2009 - 5 TaBV 62/09

    Zuständigkeit der örtlichen Schwerbehindertenvertretung im Verhältnis zur

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.06.2009 - 14 BV 399/08 wird zurückgewiesen.

    Der Beteiligte zu 1. beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.06.2009 - 14 BV 399/08 - abzuändern und nach den Schlussanträgen der ersten Instanz zu erkennen.

  • LAG München, 31.08.2011 - 11 Ta 243/11

    Rechtsweg, Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung

    Zu den Angelegenheiten "aus" den §§ 94 und 95 SGB IX, für die § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bestimmt hat, gehören daher auch Angelegenheiten "der Gesamtschwerbehindertenvertretung" (ebenso: Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 2 a Rn. 83; Roos in Natter/Grosz, ArbGG, 1. Aufl. 2010, § 2 a Rn. 35; GK-ArbGG/Dörner, ArbGG, § 2 a Rn. 72; Düwell in Dau/Düwell/Joussen, Sozialgesetzbuch IX, 3. Aufl. 2010, § 97 Rn. 70; ArbG Köln v. 30.06.2009 - 14 BV 399/08 -, BeckRS 2010, 67485).
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