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ArbG Kaiserslautern, 08.10.2019 - 4 Ca 226/19 |
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ArbG Kaiserslautern, Entscheidung vom 08. Oktober 2019 - 4 Ca 226/19 (https://dejure.org/2019,60435)
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 08.10.2019 - 4 Ca 226/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 438/19
- BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 448/20
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 448/20
Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von als …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2020 - 8 Sa 438/19 - insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 8. Oktober 2019 - 4 Ca 226/19 - im Hinblick auf den ersten Hilfsantrag, soweit er die Teilnahme an der Rufbereitschaft von samstags 00:00 Uhr bis montags 07:15 Uhr betrifft, zurückgewiesen und den zweiten Hilfsantrag abgewiesen hat. - LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 438/19
Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von Mehrarbeit - …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 8. Oktober 2019 - 4 Ca 226/19 - wird zurückgewiesen und die weitergehende Klage wird abgewiesen.Mit Urteil vom 8. Oktober 2019 - 4 Ca 226/19 - hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - die Klage abgewiesen.
Unter Abänderung des am 08.10.2019 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern, Auswärtige Kammern Pirmasens, AZ 4 Ca 226/19 wird festgestellt, dass der Kläger von dem Bereitschaftsdienst befreit ist,.